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Bon den Gniden.
entlassenen Kriegsschiller können unter Umständen als Unteroffiziere in die Linie übertreten, ohne jedoch Anspruch auf Vorrücken zum Offizier zu erhalten.
§• 17.
Wenn ein Kriegsschüler oder Lehrgenosse fortgesetzt schlechte Sitten, Unfähigkeit, Trägheit und Jndisciplin oder gemeine — eines Offiziers-Candidaten unwürdige Gesinnungen an den Tag legt, so wird derselbe, wenn die Strafmittel der Kriegsschule gegen ihn erschöpft sind, aus der Kriegsschule und dem Militürverbande vorbehältlich der Kriegsdienstpflichtigkeit entlassen.
§. 18.
Ausländische Lehrgenossen, welche nach km Durchlaufen der Kriegsschule in den diesseitigen Militärdienst als Uort6-ep66-Kadetten eintreten, haben mit diesem Eintritt eine 6jährige Kapitulation zu übernehmen.
R Für die Guiden-Abtheilung.
Aufnahme von Civilaspiranten.
Junge Leute, welche sich zu Guiden heranbilden wollen, treten zunächst als Civil-Aspiranten in die topographische Abtheilung des Generalquartiermeisterstabs ein. (Vers, des Kriegs-Minist. vom 2. October 1851.)
Aiifnahmsprüfung.
Ihre Aufnahme erfolgt durch das Kommando des Generalquartiermeisterstabs und hängt von einer zu erstehenden Prüfung ab, welche sich über folgende Fächer erstreckt:
1) Deutsche Sprache:
Bearbeitung eines leichten Thema's.
2) Französische Sprache:
Hebung im Lesen und Uebersetzen.
3) Ebene Geometrie.
4) Arithmetik bis zur Lehre von den Decimal-
brüchen.
5) Die alte Geschichte.

