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Bon den Unterärzten.
verbleiben aber im Uebrigen in ihren Dienstverhältnissen.
Tbeilnahine an der Hanptprnfnng der .ttriegsscbnlcr.
Nach Beendigung dieses Kursus erstehen sie die Hauptprüfung mit den Kriegsschülern und erwerben nach Maßgabe der in der letztem erlangten Lokationsnummer ihr Dienstalter, haben aber den Rest ihrer Dienstzeit in der Guidenabtheilnng auszudienen, selbst wenn in dieser Zeit die Reihe der Beförderung zum Offizier sie treffen würde.
Praktische Ausbildung iin Dienste.
Wenn die Dienstverhältnisse in der Abtheilung es zulassen und dieß in dem einzelnen Falle sonst für wnnschenswerth erachtet wird, kann der Guide nach beendigtem 6. Dienstjahr zu einen! der Regimenter der Garnison Ludwigsbnrg befehligt werden, um den praktischen Dienst daselbst zu erlernen.
C. Für die Aufnahme von Unterarztzöglingen.
Aufnahme der Chirurgen , welche sich für den ärztlichen Dienst ansbilden wollen. (8. 53 ff. des 11. Bandes der K.-D.-O.)
Civilchirurgen, welche freiwillig in das K. Militär treten wollen, um sich für den ilnterärztlichen Dienst anszubilden, müssen die für den freiwilligen Eintritt gesetzlich vorgeschriebenen Eigenschaften besitzen und außer den sonst erforderlichen Urkunden Zeugnisse über Erstehung der Gehülfenprüfung unb ihre Dienstleistungen als Chirurgiegehülfen beibringen. Sie haben in der Regel als Soldaten mit einer sechsjährigell Dienstzeit einzutreten.
Die Wahl der Garnison und des Regiments ist ihnen überlassen. In Friedenszeiten erfolgt die Anmeldung bei demjenigen Regimente, bei welchem sie freiwillig eintreten wollen.
Militärische Ausbildung.
Die ersten drei Monate ihrer Präsenz sind für die erste militärische Ausbildung zu verwendeu und können die durch freiwilligen Eintritt oder Aushebung zuge-

