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Ein steh er wesen. Handgelder.
Verlust des Handgeldguthabens..173
Verwendung der rückständigen Zinse.174
Fatirung der Handgeldgnthaben zur Besteurung . . 175 Behandlung des Handgeldguthabens der Unteroffiziere im Falle der Degradation oder Wiedervertretung . 151 Einstaudsverträge:
sür Civileinsteher.152
für Einsteher auf Dienstreste.161
für Landwehreinsteher im Falle einer Feldaufstellung 199 für Einsteher für die zur Verfügung des Kriegsministers gestellten 2 jüngsten Altersklassen der Landwehr . 214 Vermittlung der Einstandsverträge für Civileinsteher _ durch den Oberrekrutirungsrath ....... 154
Stellvertretung im Landwehrdienst bei einer Feldaufstellung.
Allgemeine Bestimmungen.195
Zeitpunkt für die Ersatzmannstellung.196
Dauer der Landwehrpflicht, für welche der Ersatzmann
zu stellen ist ..196
Eigenschaften des Einstehers.197
Persönliche Stellung der Einsteher beim O.-R.-R. - 198
Urkunden, welche die Einsteher mitzubringen haben . 198
Feststellung der Einstandssumme.199
Einstandsvertrag.199
Einstandsknution .199
Handgeld. 199
Vollzug der Stellvertretung.200
Einstehen eines Bruders für den andern . . - _. 200 Bestimmungen hinsichtlich der Kaution und der Zinse
daraus.. 200
Haftung der Staatskasse für die hinterlegten Einstandsgelder .201
Gebühren der Oberamtspfleger für Hinterlegung der
Einstandsgelder.201
Ausfolge der Kaution Dienstuntüchtiger.201
Auswanderung der Landwehreinsteher ..... 202
Ausstoßung aus dem Mititärstande.202
Stellvertretung der zur Verfügung d.Kriegs- nrinisters gestellten Landwehrpflichtigen,'
Recht zur Ersatzmannstellung.211
Stellung eine» Ersatzmannes durch dieKriegsverwaltung 211 Stellung eines Erstrtzmannes im Wege der Privatübereinkunft .... 211
Bestimmung in Betreff Derjenigen, welche von dem Recht der Ersatzmannstellung keinen Gebrauch machen 212
Einstandskaution .212
Hinterlegung der Einstandssumme.212
Bezeichnung des Ersatzmanns.213

