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Ein steh er wesen. Handgelder.

Verlust des Handgeldguthabens..173

Verwendung der rückständigen Zinse.174

Fatirung der Handgeldgnthaben zur Besteurung . . 175 Behandlung des Handgeldguthabens der Unteroffiziere im Falle der Degradation oder Wiedervertretung . 151 Einstaudsverträge:

sür Civileinsteher.152

für Einsteher auf Dienstreste.161

für Landwehreinsteher im Falle einer Feldaufstellung 199 für Einsteher für die zur Verfügung des Kriegsministers gestellten 2 jüngsten Altersklassen der Landwehr . 214 Vermittlung der Einstandsverträge für Civileinsteher _ durch den Oberrekrutirungsrath ....... 154

Stellvertretung im Landwehrdienst bei einer Feldaufstellung.

Allgemeine Bestimmungen.195

Zeitpunkt für die Ersatzmannstellung.196

Dauer der Landwehrpflicht, für welche der Ersatzmann

zu stellen ist ..196

Eigenschaften des Einstehers.197

Persönliche Stellung der Einsteher beim O.-R.-R. - 198

Urkunden, welche die Einsteher mitzubringen haben . 198

Feststellung der Einstandssumme.199

Einstandsvertrag.199

Einstandsknution .199

Handgeld. 199

Vollzug der Stellvertretung.200

Einstehen eines Bruders für den andern . . - _. 200 Bestimmungen hinsichtlich der Kaution und der Zinse

daraus.. 200

Haftung der Staatskasse für die hinterlegten Ein­standsgelder .201

Gebühren der Oberamtspfleger für Hinterlegung der

Einstandsgelder.201

Ausfolge der Kaution Dienstuntüchtiger.201

Auswanderung der Landwehreinsteher ..... 202

Ausstoßung aus dem Mititärstande.202

Stellvertretung der zur Verfügung d.Kriegs- nrinisters gestellten Landwehrpflichtigen,'

Recht zur Ersatzmannstellung.211

Stellung eine» Ersatzmannes durch dieKriegsverwaltung 211 Stellung eines Erstrtzmannes im Wege der Privat­übereinkunft .... 211

Bestimmung in Betreff Derjenigen, welche von dem Recht der Ersatzmannstellung keinen Gebrauch machen 212

Einstandskaution .212

Hinterlegung der Einstandssumme.212

Bezeichnung des Ersatzmanns.213