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Gemeindeangehörigkeit der Militärpflichtigen bei

der Aufzeichnung.91

Entscheidung in Zweifelsfällen.95

Gemeindediener. Entbindung derselben vonderLand-

wehrpflicht . 183

Geometer werden nicht zu den Künstlern gezählt, welche

Anspruch auf Verwilligung einjähriger Dienstzeit haben 51 Gerichtshöfe. Kompetenz zur Bestrafung der Vergehen der

Selbstverstümmlung . . . ..229

Gerichtsstand der Landwehr im Frieden.178

der unbestimmt Beurlaubten .250

der Militärpersonen in Absicht auf das Schuldenivesen 252 der zu den Waffenübungen einberufenen Landwehr-

pflichtigen . 207. 208

Gesandte an auswärtigen Höfen, Gemeinde- und Be­zirksangehörigkeit der militärpflichtigen Söhne der­selben .. ' ..94

Geschiedene Ehefrauen werden bei Beurtheilung von

Zurückstellungsansprüchennicht als Wittwen angesehen 33 Zurückstellungsansprüche derselben, wenn sie in nach­gefolgter Ehe zur Wittwe geworden.33

Siehe auch Wittwen.

Geschiedene Eheleute. Gemeinde- und Bezirksange­hörigkeit der militärpflichtigen Söhne derselben . 94

Vaterschaftsverhältnis; der an die Mutter übergegau-

genen Kiuder.32

Geschwister, gebrechliche. Behandlung derselben bei Be­urtheilung von Zurückstcllungsansprücheu .... 34

im Zuchthaus befindliche Geschwister werden als vor­handen angesehen.34

ebenso ausgewanderte Geschwister.34

Zurückstellung ältester Brüder elternloser Geschwister 26. 37

Gewerbebetrieb, selbstständiger, Nachweis übererfüllte

Militärpflicht.96

Großmütter, Theilnahme derselben an der gemeinschaft­lichen Haushaltung elternloser Geschwister ... 39

Größe der Militärpflichtigen. Siehe Normalmaß.

G r u n d e i g e n t h u m, Vormerkung von Schuldforderungen auf Einstandskautionen zu Erwerbung von Grund­eigenthum .168

Guiden, Aufnahme und Ausbildung derselben ... 74

Gutspächter, Gemeinde- und Bezirksangehörigkeit der

militärpflichtigen Söhne derselben.93

Gymnasisten, Musterung derselben.110

Halbbrüder, Behandlung derselben bei der Zurückstel­lung wegen Familienverhältnissen.28

Handgelder der Einsteher. Siehe Einstehenvesen. Handgeldskasse. Ablieferung der Handgelder in die­selbe .150