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Verhaftete.

Landwehrpflichtige. Aufrechnung anr Contingent . . 205 Nachlieferung derselben. . 205

V erh eirath ete.

Einstehen derselben.149, 197

Zurückstellung der verheiratheten Landwehrpflichtigen

in das dritte Aufgebot. ....... 183

Aufzeichnung der verheiratheten Militärpflichtigen. . 88

Siehe Ehen. Verehelichung.

Verhei rathung. Siehe Verehelichung.

Verjährung der Strafen des Ungehorsams und der

Widerspenstigkeit.. . . 224

die Vermögensbeschlagnahme wird durch die Verjährung

nicht aufgehoben.225

Verlassen der Laufbahn der wegen Berufs Zurückge-

stellteu.23

der Einjährigdienenden.59

Verlassene Ehefrauen werden bei Beurtheilung von Zurückstellungsgesuchen nicht als Wittwen an­gesehen . 32

Gemeinde- und Bezirksangehörigkeit bei der Aufzeich­nung der Söhne verlassener Ehefrauen .... 94

Verlegung des Termins der Loosziehung .... 98

Vermißte werden bei Beurtheilung von Zurückstellungs­ansprüchen als im Militär dienend angesehen . . 36

Aussolge der Einstandskäution derselben.170

Vermögensausfo lge an Widerspenstige gegen Stel­lung eines Ersatzmanns. 225

V erm ö g en s b e s ch l a g n a h m e von Deserteuren . 223

von widerspenstigen Militärpflichtigen.221

Vollzug der Vermögensbeschlagnahme.221

Behörden,welche die Vermögensbeschlagnahme vollziehen 221

Vollziehungskosten. 222. 239

Ansprüche Dritter an das mit Beschlag belegte Vermögen 222 Vermögeustheile, auf welche sich die Beschlagnahnie

erstreckt. 222

Fortdauer der Vermögensbeschlagnahme nach eingetre­tener Strafverjährung.225

Behörde, welche die Aufhebung der Vermögensbeschlag­nahme anzuordnen hat.. . . 226

Aufhebung der Beschlagnahme zu Gunsten armeriVer-

wandten.' . . . 226

Vermögensbeschlagnahme widerspenstiger Landwehr-

pflichtiger .221

Verpflegung der Rekruten bei der Einlieferung . . 133 der Landwehrpflichtigen bei der Einberufung zuni Dienste 192 ii n ii n n gtt den SBflf-

fenübungen.206

bei den Regimentern . ..208