312
Seite
Verhaftete.
Landwehrpflichtige. Aufrechnung anr Contingent . . 205 Nachlieferung derselben. . 205
V erh eirath ete.
Einstehen derselben.149, 197
Zurückstellung der verheiratheten Landwehrpflichtigen
in das dritte Aufgebot. ....... 183
Aufzeichnung der verheiratheten Militärpflichtigen. . 88
Siehe Ehen. Verehelichung.
Verhei rathung. Siehe Verehelichung.
Verjährung der Strafen des Ungehorsams und der
Widerspenstigkeit.. . . 224
die Vermögensbeschlagnahme wird durch die Verjährung
nicht aufgehoben.225
Verlassen der Laufbahn der wegen Berufs Zurückge-
stellteu.23
der Einjährigdienenden.59
Verlassene Ehefrauen werden bei Beurtheilung von Zurückstellungsgesuchen nicht als Wittwen angesehen . 32
Gemeinde- und Bezirksangehörigkeit bei der Aufzeichnung der Söhne verlassener Ehefrauen .... 94
Verlegung des Termins der Loosziehung .... 98
Vermißte werden bei Beurtheilung von Zurückstellungsansprüchen als im Militär dienend angesehen . . 36
Aussolge der Einstandskäution derselben.170
Vermögensausfo lge an Widerspenstige gegen Stellung eines Ersatzmanns. 225
V erm ö g en s b e s ch l a g n a h m e von Deserteuren . 223
von widerspenstigen Militärpflichtigen.221
Vollzug der Vermögensbeschlagnahme.221
Behörden,welche die Vermögensbeschlagnahme vollziehen 221
Vollziehungskosten. 222. 239
Ansprüche Dritter an das mit Beschlag belegte Vermögen 222 Vermögeustheile, auf welche sich die Beschlagnahnie
erstreckt. 222
Fortdauer der Vermögensbeschlagnahme nach eingetretener Strafverjährung.225
Behörde, welche die Aufhebung der Vermögensbeschlagnahme anzuordnen hat.. . . 226
Aufhebung der Beschlagnahme zu Gunsten armeriVer-
wandten.' . . . 226
Vermögensbeschlagnahme widerspenstiger Landwehr-
pflichtiger .221
Verpflegung der Rekruten bei der Einlieferung . . 133 der Landwehrpflichtigen bei der Einberufung zuni Dienste 192 ii n ii n n gtt den SBflf-
fenübungen.206
bei den Regimentern . ..208

