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Wieder einsetzung in den vorigen Stand gegen dieVer-
säumung der Frist zu Anmeldung der Ansprüche
aus Zurückstellung wegen Berufs.22
„ „ Familienverhältnissen . . 46
Wiedereinsetzung in die bürgerlichen Ehren- und
Dienstrechte.247
Wittwen. Bei Beurtheilung von Zurückstellungsan- sprüchen muß der Wittmenstand zur Zeit der Aushebung noch fortbestehen.32
Geschiedene oder verlassene Ehefrauen werden nicht
als Wittwen angesehen . . . ..33
von Wittwen, die in erster Ehe geschieden wurden . 33
von Wittwen, die in einer wiederholten Ehe geschieden wurdeir.,.33
Im Zuchthaus befindliche Wittwen verlieren den Anspruch auf Zurückstellung nicht.33
Wi ttw er mit Kindern. Zurückstellung in das dritte Aufgebot der Landwehr .183
Einstehen derselben für Landwehrpflichtige des ersten
und zweiten Aufgebots .197
Wohnsitz der Eltern entscheidet für die Gemeinde- und Bezirksangehörigkeit bei der Aufzeichnung derMili-
Wohnsitznahme, die selbstständige vor Erfüllung der
Militärpflicht ist nicht gestattet.96
bleibende im Auslände von Militärpflichtigen . . . 224 Aufzeichnung der Söhne solcher Eltern, welche bleibend
im Ausland wohnen.88
Zahl der jährlich auszuhebenden Rekruten.86
Zeitlich Untaugliche. Siehe Verwiesene.
Zeugnisse über'angebliche Gebrechen ... 6. 8. 10
zum Zwecke der Geltendmachung von Ansprüchen auf
Befreiung.13
Zurückstellung wegen Berufs ....... 18
„ „ Familienverhältnisten ... 39
Verwilligung Einjähriger Dienstzeit.49
zum Zwecke des freiwilligen Eintritts.63
„ „ Einstehens .... 149. 152. 198
Abschiedszeugniste.140
Wirkung derselben.. • . 141
Bestrafung der Ausstellung falscher Zeugnisie . . . 231
Siehe auch Beweismittel. Urkunden.
Ziehungsbehörden.79
Zinse aus Einstandskautionen und Handgeldsguthaben.
Siehe Einsteherwesen.
Zuchthausstrafe macht zum Waffendienst unwürdig . 11
Von dem Zurückstellungsanspruch im Zuchthaus befindlicher Eltern. 33
Behandlung der im Zuchthaus befindlichen Geschwister bei Zurückstellnngsansprüchen . ..34
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