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Wieder einsetzung in den vorigen Stand gegen dieVer-

säumung der Frist zu Anmeldung der Ansprüche

aus Zurückstellung wegen Berufs.22

Familienverhältnissen . . 46

Wiedereinsetzung in die bürgerlichen Ehren- und

Dienstrechte.247

Wittwen. Bei Beurtheilung von Zurückstellungsan- sprüchen muß der Wittmenstand zur Zeit der Aus­hebung noch fortbestehen.32

Geschiedene oder verlassene Ehefrauen werden nicht

als Wittwen angesehen . . . ..33

von Wittwen, die in erster Ehe geschieden wurden . 33

von Wittwen, die in einer wiederholten Ehe geschie­den wurdeir.,.33

Im Zuchthaus befindliche Wittwen verlieren den An­spruch auf Zurückstellung nicht.33

Wi ttw er mit Kindern. Zurückstellung in das dritte Auf­gebot der Landwehr .183

Einstehen derselben für Landwehrpflichtige des ersten

und zweiten Aufgebots .197

Wohnsitz der Eltern entscheidet für die Gemeinde- und Bezirksangehörigkeit bei der Aufzeichnung derMili-

Wohnsitznahme, die selbstständige vor Erfüllung der

Militärpflicht ist nicht gestattet.96

bleibende im Auslände von Militärpflichtigen . . . 224 Aufzeichnung der Söhne solcher Eltern, welche bleibend

im Ausland wohnen.88

Zahl der jährlich auszuhebenden Rekruten.86

Zeitlich Untaugliche. Siehe Verwiesene.

Zeugnisse über'angebliche Gebrechen ... 6. 8. 10

zum Zwecke der Geltendmachung von Ansprüchen auf

Befreiung.13

Zurückstellung wegen Berufs ....... 18

Familienverhältnisten ... 39

Verwilligung Einjähriger Dienstzeit.49

zum Zwecke des freiwilligen Eintritts.63

Einstehens .... 149. 152. 198

Abschiedszeugniste.140

Wirkung derselben.. . 141

Bestrafung der Ausstellung falscher Zeugnisie . . . 231

Siehe auch Beweismittel. Urkunden.

Ziehungsbehörden.79

Zinse aus Einstandskautionen und Handgeldsguthaben.

Siehe Einsteherwesen.

Zuchthausstrafe macht zum Waffendienst unwürdig . 11

Von dem Zurückstellungsanspruch im Zuchthaus befind­licher Eltern. 33

Behandlung der im Zuchthaus befindlichen Geschwister bei Zurückstellnngsansprüchen . ..34

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