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Vier Fehler sind vorzüglich in demselben zu bemerken:

1) Daß nicht nur die erworbenen Kennenissc, son­dern auch die erworbenen Vorurtheile durch den Un­terricht fortgepflanzt werden;

2) daß der Unterricht unvollständig ist, weil man sich begnügt, die Kenntnisse bloß mitzurheilcn, aber Nicht anzeigt, wie man zu diesen Kenntnissen gelangt ist.

3) Daß man nur einen einseitigen Unterricht gibt. Man macht z. V. den Menschen wohl bekannt mit dem, was seine Bestimmung als Familicnglicd, als Staats­bürger , als Staatsdiencr u. s. w. erfordert; aber man vergißt über diesen besonder« Bestimmungen die all­gemeine Bestimmung des Menschen.

4) Daß man den Unterricht vernachläsiigt, sobald der Mensch aus den Zünglingsjahren tritt, da doch eine jede Stufe des Alters ihre eigene Bestimmung har, be» sondere Anlagen entwickelt und einer eigenen Bildung bedarf.

Die Quellen des gewöhnlichen Unterrichts zur ferner« Bildung des aus dem Züngslingsalter getretenen Menschen sind:

a) die Staatsverwaltung, die gesetzlichen Einrich­tungen , und der besondere bürgerliche Beruf des Men­schen- Der aus diesen geschöpfte Unterricht bezieht sich aber nur auf die besondere Bestimmung des Menschen, insofern er dem Staate angchört.

b) Die Kirche, worin ein dem Fassungsvermögen der viel und wenig gebildeten Menschen angemessener Un­terricht über ihr Verhältniß zum Schöpfer gegeben wird,