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Vier Fehler sind vorzüglich in demselben zu bemerken:
1) Daß nicht nur die erworbenen Kennenissc, sondern auch die erworbenen Vorurtheile durch den Unterricht fortgepflanzt werden;
2) daß der Unterricht unvollständig ist, weil man sich begnügt, die Kenntnisse bloß mitzurheilcn, aber Nicht anzeigt, wie man zu diesen Kenntnissen gelangt ist.
3) Daß man nur einen einseitigen Unterricht gibt. Man macht z. V. den Menschen wohl bekannt mit dem, was seine Bestimmung als Familicnglicd, als Staatsbürger , als Staatsdiencr u. s. w. erfordert; aber man vergißt über diesen besonder« Bestimmungen die allgemeine Bestimmung des Menschen.
4) Daß man den Unterricht vernachläsiigt, sobald der Mensch aus den Zünglingsjahren tritt, da doch eine jede Stufe des Alters ihre eigene Bestimmung har, be» sondere Anlagen entwickelt und einer eigenen Bildung bedarf.
Die Quellen des gewöhnlichen Unterrichts zur ferner« Bildung des aus dem Züngslingsalter getretenen Menschen sind:
a) die Staatsverwaltung, die gesetzlichen Einrichtungen , und der besondere bürgerliche Beruf des Menschen- Der aus diesen geschöpfte Unterricht bezieht sich aber nur auf die besondere Bestimmung des Menschen, insofern er dem Staate angchört.
b) Die Kirche, worin ein dem Fassungsvermögen der viel und wenig gebildeten Menschen angemessener Unterricht über ihr Verhältniß zum Schöpfer gegeben wird,

