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sagen nm, es sey billig, sie in Ehren zu halten^ weil sie den Ochsen trägt, der, zum Feldbaue bestimmet, der Welt so nützlich ist?)

In dem Reiche Bengalen findet man eine Kaste, die ihre Kranken an das Ufer des Flusses hinlegt, um sie daselbst sterben zu lassen; ja bisweilen ersticket man sie sogar im Schlamme, wenn man nähmlich glaubet, daß für sie gar keine Hoffnung der Genesung und Ret­tung mehr vorhanden sey.

Ceremonien «ach dem Tode.

Die Weiber verbrennen sich selbst nach dem Tode Hres Mannes, oder lassen sich ganz lebendig summt dem Leichname ihres Mannes eingraben. Indessen ist es doch der Wahrheit zuwider, daß, wie man vorgege­ben hat, jene Melber, die sich selbst zu verbrennen sich weigern, für ehrlos (infam) gehalten werden. Andere Schriftsteller erzählen, daß nach dem Tode eines Man­nes nur eine aus seinen Frauen das Recht habe, sich in den Scheiterhaufen zu stürzen, und lebendig ver­brennen zu lassen; daß sie sich oft diesen Vorzug strei­tig machen; und daß sic dazu als zu einem sehr ver­dienstlichen Werke von den Braminen ermahnet und aufgenruntert werden.

Eigensinn ihre Kinder der natürlichen Blattern-Pest anfopfern, beschämen.* * Ans öffentl. Nachrichten. London, d. 21. April und 24. May 804. A- d. H

*) S. Desing Aux. Hist, und Andere.