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Freiheit.

Keines führte bisher untrüglich zum Zweck, man mochte nun das eine allein und ausschließlich, oder eine Zusammensetzung von beiden anwenden. Kei­nes war absolut gut und zweckmäßig gefunden. Beide hatten nur immer eine relative Güte, und indem sie einige Gefahren und Nachtheile entfern­ten, brachten sie andere und neue zum Vorschein. Sie begünstigten Vielseitigkeit aufKosten des Nach­drucks, der Schnellkraft, der Einheit, oder verstärk­ten die Einheit auf Kosten der Vielseitigkeit. Bald lähmten sie die Gewalt, aus Furcht vor ihren Miß­bräuchen, so daß sie nicht mehr die gehörige Wirk­samkeit hatte, bald gaben sie derselben eine Schwung­kraft und eine wilde Beweglichkeit, welche durch kein Gegengewicht in ihrem Geleise fcstgehaltcn wurde.

Auf welche schlechte, zweckwidrige, ja abenteuer­liche Mittel ist man nicht gefallen, um die Freiheiten sichern! Das Recht der Entsetzung der obersten Ge­walt lähmte dieselbe in ihrer Wirksamkeit zum Gu­ten weit mehr, als den etwanigen Mißbräuche der­selben zuvorkam. Das Recht, die oberste Gewalt zu wählen, benimmt derselben die nothwendige Unab­hängigkeit, und öffnet der Jntrigue im Innern und dem Einfluß der Fremden in den äußern Verhält- niffen Thor und Thäre. Die Befugniß für die Nation, bewaffnet einherzugchen, führt zu weit mehr Unruhen, als zur Sicherheit, und versetzt ei-