27
Freiheit.
Keines führte bisher untrüglich zum Zweck, man mochte nun das eine allein und ausschließlich, oder eine Zusammensetzung von beiden anwenden. Keines war absolut gut und zweckmäßig gefunden. Beide hatten nur immer eine relative Güte, und indem sie einige Gefahren und Nachtheile entfernten, brachten sie andere und neue zum Vorschein. Sie begünstigten Vielseitigkeit aufKosten des Nachdrucks, der Schnellkraft, der Einheit, oder verstärkten die Einheit auf Kosten der Vielseitigkeit. Bald lähmten sie die Gewalt, aus Furcht vor ihren Mißbräuchen, so daß sie nicht mehr die gehörige Wirksamkeit hatte, bald gaben sie derselben eine Schwungkraft und eine wilde Beweglichkeit, welche durch kein Gegengewicht in ihrem Geleise fcstgehaltcn wurde.
Auf welche schlechte, zweckwidrige, ja abenteuerliche Mittel ist man nicht gefallen, um die Freiheiten sichern! Das Recht der Entsetzung der obersten Gewalt lähmte dieselbe in ihrer Wirksamkeit zum Guten weit mehr, als eö den etwanigen Mißbräuche derselben zuvorkam. Das Recht, die oberste Gewalt zu wählen, benimmt derselben die nothwendige Unabhängigkeit, und öffnet der Jntrigue im Innern und dem Einfluß der Fremden in den äußern Verhält- niffen Thor und Thäre. Die Befugniß für die Nation, bewaffnet einherzugchen, führt zu weit mehr Unruhen, als zur Sicherheit, und versetzt ei-

