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Freiheit.

gentlich die oberste Gewalt kn die Regierten, indem sie dieselbe den Regierenden entzieht.

Die rein republikanische Regierung ist nur für kleine, arme, in einer Stadt oder in einem Gau coneentrirte Staaten denkbar, allein da in einer demokratischen Republik nur eine Gewalt aufgestellt wird, und diese Gewalt die der Mehrzahl ist, so setzt sie die Einzelnen dem Despotismus der Menge aus, entgehet dem Mangel einer kräftigen schätzenden Gewalt nur vermittelst der Tyrannei, und da sie die Leidenschaften erregt und ste alte gewissermaßen loölaßt, so unterliegt sie auch gewis­sermaßen den Leidenschaften.

Allein trotz allem dem wird auf eine lächer­liche Art die Freiheit beinahe ausschließlich mit dem Worte Republik verbunden, weil mehr Be­wegung, wenigstens mehr anscheinendes Leben in Republiken ist, weil nicht ein Einzelner und im mer Derselbe gebietet, und Mehrere die Ge­walt ausüben oder auf dieselbe Anspruch machen können.

In einer gut verwalteten Monarchie herrscht weit mehr daö Gesetz, aber da es perfonificirt im Herrscher herrscht, so scheint es weniger als Gesetz zu gelten, und die Möglichkeit,der Willkuhr stört den Genuß der Gesetzmäßigkeit.

In einer schlechten oder auSgeartcten Repu­blik herrschen die Gesetze nicht mehr, sondern die