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Freiheit.

dieselben Bedürfnisse, dieselben HälfSmittel. Da­her hat ein jeder Staat seinen eigenen Gegen­stand, weil er eine eigene Quelle seiner Wohlha­benheit und der Wohlhabenheit seiner Bürger be­sitzt. So wollte Rom vor allen Dingen sich ver­größern, so trieben die Juden ausschließlich den Ackerbau, so pstegte Maffilia den Handel, so ging den Rhodiern nicht«'über die Schiffahrt.

Im erstem Sinn hat England keinen andern Ge­genstand, als alle andere Staaten; seine Verfassung soll ihm die politische Freiheit sichern, und die poli­tische Freiheit sichert ihm alle die Gegenstände, die den Werth des Lebens und die Würde des Men­schen auömachen; diesem Staate ist aber seine Ver­fassung nicht Zweck, sondern Mittel.

Die Hauptsache, um die Freiheit zu begrün­den, ist solche Theilung der gesetzgebenden Gewalt, daß die Entwürfe der Gesetze durch mehrere In­stanzen gehen, ehe sie, in förmliche Gesetze verwan­delt, Gesetzes-Kraft erhalten. Diese bringt gar nicht mit sich, daß die Souverainetät getheilt wer­de, noch weniger, daß alle Staats-Gewalten von einander abgesondert und getrennt gedacht werden. Die richterliche und die vollziehende Gewalt sind nie und können nie ganz von der gesetzgebenden getrennt seyn. Wären sie, so würde der Staat kein or­ganischer Körper bleiben, sondern ein Aggregat von verschiedenen Organen. Die Organe müssen in