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Freiheit.
dieselben Bedürfnisse, dieselben HälfSmittel. Daher hat ein jeder Staat seinen eigenen Gegenstand, weil er eine eigene Quelle seiner Wohlhabenheit und der Wohlhabenheit seiner Bürger besitzt. So wollte Rom vor allen Dingen sich vergrößern, so trieben die Juden ausschließlich den Ackerbau, so pstegte Maffilia den Handel, so ging den Rhodiern nicht«'über die Schiffahrt.
Im erstem Sinn hat England keinen andern Gegenstand, als alle andere Staaten; seine Verfassung soll ihm die politische Freiheit sichern, und die politische Freiheit sichert ihm alle die Gegenstände, die den Werth des Lebens und die Würde des Menschen auömachen; diesem Staate ist aber seine Verfassung nicht Zweck, sondern Mittel.
Die Hauptsache, um die Freiheit zu begründen, ist solche Theilung der gesetzgebenden Gewalt, daß die Entwürfe der Gesetze durch mehrere Instanzen gehen, ehe sie, in förmliche Gesetze verwandelt, Gesetzes-Kraft erhalten. Diese bringt gar nicht mit sich, daß die Souverainetät getheilt werde, noch weniger, daß alle Staats-Gewalten von einander abgesondert und getrennt gedacht werden. Die richterliche und die vollziehende Gewalt sind nie und können nie ganz von der gesetzgebenden getrennt seyn. Wären sie eö, so würde der Staat kein organischer Körper bleiben, sondern ein Aggregat von verschiedenen Organen. Die Organe müssen in

