Freiheit.

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vorbrächte, sondern eine ungleiche Theklung dersel­ben, welche eine Wechselwirkung der Theile herbei­führt. Eine gleichmäßige Theilung ist unmöglich, und wäre sie es auch nicht an sich, so wäre sie doch immer nur vorübergehend. Auch würde Gleich­gewicht nicht Kraft und Leben, sondern Stillstand und Unbeweglichkeit zur Folge haben.

Das vollziehende Element muß dann immer ein integrircnder Theil der gesetzgebenden Gewalt seyn; ist davon ausgeschlossen, so wird nicht vollziehen, oder schlecht vollziehen. Es muß also immer das vorherrschende Element seyn.

Eben deswegen kann aber dieses Element auch nie im Gleichgewicht seyn mit den übrigen, und könnte dieses der Fall seyn, so würde die Regierung ge­lähmt werden und ihre Wirksamkeit verlieren. Allein dieses Element kann und muß seine Schranken sin- den, das heißt, eine mögliche Gegenwirkung für den Fall, wo es eine unzweckmäßige Richtung neh­men und sich aus allen gesetzlichen Fugen herauö- reißen sollte.

Alle Staaten haben, als Staaten, denselben Gegenstand, so wie denselben Zweck. Unabhän­gigkeit in ihren Verhältnissen zu den andern Staa­ten: sie wollen sich erhalten. Freiheit im Innern: sie wollen gesichert und geschützt seyn gegen die Willkühr und die Leidenschaften der Einzelnen.

Aber nicht alle Staaten haben dieselbe Lage,