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Gleichheit.

berücksichtigen, um die gegründeten Ansprüche gesetz­mäßig zu befriedigen suchen, damit dieselben nicht auf gesetzwidrige Versuche führen, und so die Frei­heit Atter gefährden. Das Gesetz muß die Anma­ßungen und die Auswüchse derselben verhindern, da­mit sie nicht die Unterdrückung der Schwachem zur Folge haben. Beides ist nur dadurch möglich, daß man den Ausgezeichneten im Lande Auszeichnungen zusichere, die ihre Ehrsucht befriedigen, ohne dem Gemeinwesen zu schaden.

Die Gleichheit bestehet kn gleichen Gesetzen, aber nicht in gleichen Rechten, sei kn Hinsicht der Anzahl und des Umfangs, oder der Natur der Rechte. Das Erstere führt auf Sicherheit und auf gleiche Benutzung des Eigenthums, der Freiheit, des Lebens, welches nicht allein möglich, sondern rathsam ist; das Andere, auf Gleichheit des Ver­mögens und des Standes, welches eben so unmög­lich zu erhalten als zu bewirken ist, und wenn es dieses auch nicht wäre, höchst nachtheilig feyn wurde.

Die Uebertreibung des Gleichheits-Sinnes führt auf das Verlangen, daß nicht allein die bür­gerliche Gleichheit eingeführt werde, sondern daß die politische Freiheit dieselbe für Alte sei, und daß dieselben politischen Rechte sich auf Alle erstrecken, und Alles umfassen. Dies aber wäre das wahre Mittel, die bürgerliche, so wie die politische Frei­heit in ihrer Geburt zu ersticken.