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Die Rechnung giebt 2 in 581,396, b in 697,674, c in 8720,930; Die erste Summe wird in 40, die zweite in 120, die dritte in 3000 gleiche Theile getheilt, wie sich das versteht, und die gewöhnliche Division findet diese gleiche Theile (§.26, 111.) Demnach bekömmt ein Ober- vffizier 14,53, ein Unteroffizier 5,81, und ein Gemeiner 2,91 Franks.
2 lnmerk. Die Verhaltnißtheiler können auch Brüche sepn, in welchem Falle aber diese, ehe sie zur Summe gebracht, und so das erste Glied in den Detrisatzen machen können- vorerst unter einerlei Nenner gebracht werden müssen. Z. B. Wenn eine Summe vertheilt werden sollte, und angegeben wäre, daß, wenn der erste A bekomme, der andere §, der dritte §, und der viertes haben solle, so würden diese Brüche zum Gemein- nenner 60 haben (§. z6, v.) Daher sind sie §§, §£, §g, A unt> ihre Summe Man begreift, daß der Nenner 6a,
in der Rechnung wegfalle, weil er im ersten und dritten Glieds der Detrifätze vorkömmt <§. 52, n,,.)

