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Nicht besser nahm die Interessen der katholischen Kirche der Fürstbischof von Shiwonsky wahr. Wir haben Re- scripte van ihm, in welchen den Geistlichen verboten wird, die Einsegnung und die übrigen Sacramente zu ver­weigern, auch wenn die Kinder protestantisch erzogen wur­den. Bei dieser Praxis befand sich der Protestantismus sehr wohl; der Reichthum katholischer Familien ging auf ihn über, und die Zahl der Katholiken verminderte sich der­maßen, daß manche Gemeinde ausstarb und der Staat ihre Kirche als herrenloses Gut in Anspruch nehmen konnte. Je weniger dieses dem Elerus entgehen konnte, mit desto gr ößerem Unwillen fügten sich die Geistlichen, welche dg... tzlaubten, daß sie nicht berufen sepen, die Kirche untergra­ben zu helfen, in die antikatholischen Befehle des Bischofs und es bedurfte nur eines äußeren Anstoßes, um der sacri- legifchen Praxis den Abschied zu geben. Dieß erfolgte auch. Cluuens August, Erzbischof von Köln, wurde gefangen ge­nommen, weil er mit seinem Hirtenstabe Diejenigen nicht zu Boden schlagen wollte, die er im Guten zu stärken be­rufen war; und dieses gab dem heiligen Vater Veran­lassung, sich unter dem 10. Decbr. 1837 gegen jede dem Breve Pius VIII zu widerlaufende Praxis zu erklären. Seine Worte fanden zwar da, von wo aus zu allererst ihre strenge Beachtung hatte anbefohlen werden sollen, etwa dieselbe Aufnahme, als wenn die schlesischen Katho­liken zu ihm in keinem andern Verhältnisse ständen, als fie zu einem Mufti stehen; indessen blieben sie nicht ohne Erfolg und die geistliche Behörde sah sich sogar in die Nothwendigkeit versetzt, die Verfügung vom 9. April 1838 zu publiciren, in welcher verboten wird, kirchliche An­ordnungen, die vom Staate nicht genehmigt sind, zu pu­bliciren und natürlich auch zu befolgen, obwohl die-