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Rede seyn kann, die erforderliche Zahl der Dienst - Candi- daten hiefür zu , erhalten, ist noch ein anderes Recht der Katholiken anzusprechen. Die Protestanten haben nämlich feit ihrer Trennung von der katholischen Kirche ihre Stif­tungen und Kirchengüter sich erhalten; aus denselben werden viele ihrer Lehrer besoldet, und die Studirenden mit Sti­pendien versehen. Das Staats-Handbuch zählt allein 40 Univerfitätsstiftungen auf, wovon nur eine zur Hälfte von Katholiken verwaltet wird. In den katholischen Theilen des Landes waren früher die Klöster und Stifter die Unter­stützer aufstrebender Talente, und die unentgeldlichen Schulen für den ersten Unterricht derselben. Da der Staat bei der Säcularisation ohne alle Rücksicht auf die Bedürfnisse der Katholiken verfahren ist: so ist die nunmehrige Ungleich­heit der Confessionen in Beziehung auf Unterstützung ihrer Studirenden eingetreten. Die Katholiken aber dürfen wohl aus Rechts- und Biüigkcits - Gründen einen Ersatz in Sti­pendien für ihre nicht Theologie Studirenden ansprechen, da die Klostergüter in das Staatsgut incamerirt worden, und die Protestanten durch diese Einverleibung in den Leistun­gen für die damalige Kriegszeit^ und in den seitherigen Steuern erleichtert worden sind.

Wie ohne eine solche Unterstützung für Studirende der katholischen Kirche in weltlichen Fächern dem Aussterben der katholischen Beamten, und somit dem HelotismuS der katholischen Bürger vorgebeugt werden könne, ist nicht ab­zusehen.

Daß die Katholiken, wie oben angedeutet, im Lehr­fache zurückstehen, ergibt sich aus folgender Uebersicht: das Hof- und Staats-Handbuch für 1839 zählt an