schieden worden; so erklärt ein Mas vom 23. Nov. 1832/ daß der Tractat und der besondere Act über die gemischten Ehen alle Verbindlichkeit verloren hätten, weil die Republik nunmehr zu seyn aufgehört habe. Die Regierung scheint also nicht zu wissen, daß die katholische Kirche bei allen politischen Umwälzungen immer und überall dieselbe bleibe; denn sie lehrt nach natürlichem und göttlichem, Rechte (welches nie von menschlichen Gesetzen, Traciaten und Versprechungen abhängt und Niemand schmälern darf) daß die Eltern verbunden sind, alle ihre Kinder in der katholischen Religion zu erziehen.
Außer dem bisher Gesagten könnte noch Vieles über die Mittel gesagt werden, welche die Regierung in der letztern Zeit anwandte, um das Schisma in ihrem Reiche immer mehr auszubreiten und zu befestigen; da wir jedoch nichts zu weitläufig seyn wollen, so begnügen wir uns nur bcizusügen, daß, um gleichsam das begonnene Werk zu vollenden, zwei neue schismatische Bisthümer errichtet worden sind; das erste zu Polock im Großherzogthum Lithaucn, das zweite in Warschau, der Hauptstadt Polens. Das erste verdankt sein Entstehen einem Ukas vom 30. April 1833, worin festgesetzt wurde, daß der Bischof den Titel: Bischof von Polock und Wilna führen solle; durch einen andern Ukas vom 22. April 1834 wurde das zweite errichtet und vorgeschrieben, daß der Bischof den Titel: Bischof von Warschau und Vikar der Eparchie von Volhinien führen solle. Die Regierung hofft aus Errichtung dieser neuen Bisthümer große Vortheile zu ziehen, und durch neue in den genannten Städten residirende Bischöfe die Katholiken des griechischen Ritus, und nach diesen auch die des lateinischen um so leichter dem Schooße der wah^ ren Kirche zu entfremden; was indeß auch immer der er-

