dieselbe Abhandlung enthielten. Minder bekannt wird der weitere Verlauf der Sache feyn, von dem wir berichten wollen, was uns aus zuverläßigen Quellen zugekommen ist. Anfangs Dezembers erhielt Dr. Mack die ersten Exemplare seiner Abhandlung aus der Druckerei, und sandte sofort ein Exemplar an den Minister des Innern und des Kirchen - und Schulwesens von Schlayer, ein anderes an den Kanzler der Universität von Wächter, ein drittes an den Bischof von Rottenburg u. s. w. Bald wurde ihm bedeutet, er mochte für Zurücknahme seiner Schrift, welche sich gegen die Staatsgesetze *) ausspreche, selbst die Hand bieten. Dazu hatte Dr. Mack keine Lust. Es wurde nun zwischen ihm und der Regierung verhandelt, und ihm angesonnen, irgend eine Mißbilligung seines Schrittes kund zu thun. Aber Er konnte sich so wenig dazu entschließen, daß er vielmehr Beschwerde gegen die Censurbehörde bei der höhern Instanz führte. Indessen waren der Buchhändler und der Drucker jeder zu einer Strafe von 20 Rthlrn. verurtheilt worden, weil sie die Abhandlung ausgegeben, ehe selbe der Censur unterbreitet worden war. Bisher hatten sie es mit den besonder» Abdrücken aus der Quartalschrist immer so gehalten, daß sie die Censur nicht schon für die besonders gedruckte Abhandlung nachsuchten, sondern dieses auf die Einsendung des noch nicht ganz gedruckten Heftes aussetzten; und sie hatten in allen diesen Fällen nicht einmal eine Rüge erhalten. So wurden sie eines Formfehlers wegen bestraft, weil der Inhalt der Schrift der Regierung misfiel, und für den Inhalt konnten sie um so weniger verantwortlich sepn, da sie als Pro-
') d. >. gegen jenes, welches den katholischen Geistlichen die Einsegnung gemischter Ehen gebietet.

