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5. Februar 4 vurden im katholischen Convicte alle Betheiligten vorgerufen und den Eifrigsten das Ehrenwort abgefordert , daß sie einen die Sache betreffenden Artikel im fränkischen Courier, der in die katholische Kirchenzeitung von Hoeninghaus übergangen war, und worin die Eon- victsdireetion wegen ihres Verfahrens getadelt und der Minorität der Zöglinge verächtliche Gesinnung zugeschrieben war, nicht geschrieben hätten. Nach einigen Anständen gaben dies Ehrenwort Alle bis auf Wittman, welcher erklärte, daß man ihm dies Ehrenwort gar nicht abfordern könne.
Am 7. Febr. endlich eröffnete der Convictsdirector Schott den Convictoren zuerst einzeln, dann im Versammlungssaal öffentlich das Urtheil und zwar dahin:
1. Pa tri z Wittmann werde wegen Widersetzlichkeit in Bezug auf die Beschlagnahme (er hatte aus Mohl's Staatsrecht nachgewiesen, daß man ihm rechtlich das Schriftchen nicht abfordern könne), dann wegen Ausbringens des Toastes und wegen Verführung dazu rc. aus dem Convict entlassen, vom nächsten Concurs (pro semi- nario) ausgeschlossen, und zu den Convictskoften verur- theilt, welche ihm übrigens nachgelassen werden würden, wenn er iu den Württembergischen Kirchendienst trete.
2. Pfahler, Leußer (diese von Mergentheim) und Seitz (von Oehringen) werden mit dem Ultimatum bedroht und als Censoren abgesetzt;
3. Cloas (von Biberach) wird als Censor abgesetzt. (l\ T ß. Censoren werden aus den nach Ansicht der Convictsbehörde solidesten und verständigsten Zöglingen zur Aufsicht über die übrigen in den Studierzimmern gewählt.)
4. Mast (von Ellwangen) ebenso betheiligt, d. i. ebenso gut katholisch wie die vorgehenden, kam durch Rück-

