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Laß er von ihm dreimal aufgebothen worden ist. Zwistig­keiten zwischen Eheleuten gemischter Confession, und Ehe- scheidungsprocesse gehören ausschließlich vor daS Forum des katholischen ConsistoriumS zu Karlsburg. Die Kinder in gemischten Ehen können alle katholisch erzogen werden, aber auf keinem Falle alle protestantisch; wo eines der Eheleute harnäckig feine Einwilligung zur katholischen Er- ziehung aller Kinder verweigert, da wird gestattet, daß die Knaben in der Religion des Vaters ,. »die Mädchen aber in der Religion der Mutier erzogen werden. -

Wo sich eine katholische Schule befindet, dort dürfen die katholischen Kinder, ohne besondere Erlaubniß des be­treffenden Seelsorgers keine akatholische Schule besuchen.

Kein erwachsener Katholik darf seine Religion verlas­sen, er habe denn zuvor von seinem Pfarrer einen sechs wöchentlichen Religionsunterricht erhalten, und dennoch fest auf seinem Entschluß bestanden. Nur mit dem schrift­lichen Zeugniße dieses bestandenen Unterrichtes dürfen ihn die Protestanten in' ihre Gemeinschaft nehmen. Dieser sechswöchentliche Unterricht ist aber im entgegengesetzten Falle keinesweges erforderlich, und der zur katholischen Kirche rückkehrende Protestant bedarf keines EntlaffeS von Seite seiner Geistlichkeit.

Auch besteht in Siebenbürgen ein griechisch -unirteS Bisthum von l?aguros, von wo es jedoch nur den Na­men führt. Der Sitz des Bischofes ist zu Blasendorf (Ualss falva) , einem bedeutenden Marktflecken in der un­tern Weißenburger Gespannschaft, welcher nebst einigen nahe gelegenen Gütern, die Nevcnüen des BischofeS bil­dete. Zu Blasendorf ist auch das aus sechs Domherrn bestende Domkapitel und ein Alumnat. Die Alumnen aber müffen das letzte Zahr ihrer theologischen Studien in