mente zur Beschwörung abgefordert wurde. Jede unbedeutende Maßregel, die man im Staate ergreifen will, wird öffentlich besprochen: diese äußerst, wichtige und die Gewissen folternde sollte so viel möglich in der Stille und durch das „divide et impera" den Einzelnen abgedrungen werden. Aber es geschah ja öffentlich in der Kirche! wird man einwenden. Ja, öffentlich vor dem Volke, über dessen Stellung bei dieser Sache schon gesprochen ist, vor dem Decane, der den Eid bereits selbst abgelegt und nun von dem neuernannten Priester forderte, und vor andern Pfarrern, welche ebenfalls den AteverS abgelesen und unterschrieben. Sollten diese den Neuernannten warnen vor Etwas, was sie selbst mit oder ohne Scham gethan, oder sollte der Neuernannte seinen Vorgesetzten und seine Amtsbrüder — der Jüngste die Aelteren — zur Rede stellen? — Seither ist eine geraume Zeit verflossen, aber die Bedenken sind nicht vermindert worden. Zwar hat der Revers eine Milderung darin erhalten, daß Papst und Bischof nicht mehr eigens als die Gefährlichen genannt sind, und nur das abstractere Wort: „kirchlich" beibehalten ist: allein auch in dieser Fassung bleibt, wenn nicht für das Volk, welches nur concret denkt, doch für alle Verständige der scharfe, jedes katholische Ohr beleidigende, Gegensatz, mit welchem von den kirchlichen Verfügungen nur negativ gesprochen und ihnen nur bedingte Gültigkeit gelassen wird; von den Staatsgesetzen dagegen positiv die Rede und absoluter Gehorsam gegen sie gefordert ist. DaS bifchöfl. Ordinariat kann sich recht wohl in die Lage der Staatsregierung hineindenken, da es — die unbedingte Unterzeichnung des Dienstreverses fordernd — sagt: „sie ist dieses dem einzelnen untergeordneten Jndi-

