mächiigung des Kirchenoberhauptes können gemisch.e Ehen nicht rechtmäßig eingegangen werden; schwer also würden sich diejenigen katholischen Priester versündigen, welche, ohne päpstliche Dispens und ohne die Beobachtung der von dem Papste vorgeschriebenen Bedingnisse, solche Ehen durch ihre Gegenwart, durch die Einsegnung, oder durch sonst eine kirchliche Ceremonie billigen würden. 3 Nur mit Verletzung alles Rechts und aller Gerechtigkeit können Nichtkatboliken einen katholischen Priester zwingen, mit Umgehung der kanonischen Vorschriften und Bestimmungen, die gemischten Ehen durch den kirchlichen Segen oder durch sonst einen liturgischen Act einzuweihen und zu billigen. Diese drei Thesen führt der gelehrte Verfasser mit der größten Consequenz aus; überall zeigt er eine genaue Kenntmß der deutschen Literatur, wodurch die gegen ihn gemachten Anschuldigungen der Hermesianer auf das Bün­digste zurückgewiesen und ihre antikirchlichen Winkelzüge in das hellste Licht gestellt werden. Pcronne, an eine streng wissenschaftliche Form sich haltend, verbirgt sich keinen der von den Gegnern des Katholicismus gemachten Einwürfe; je greller dieselben scheinen, desto größer auch der Sieg, welcher für das rechtgläubige Dogma erfochten' wird. Nir­gends dringt er auf Folgerungen, welche gegen Billigkeit und Recht wären; es handelt sich lediglich um die Verwahrung der kirchlichen Prärogative. Dies spricht er schon am Ein­gänge unverhohlen aus, wo er von dem Wesen der ge­mischten Ehen handelt:Da jedoch, heißt es Seite 4, die Päpste eine solche Abweichung von dem Gesetze, nur bei wich.-igen Fällen und wichtiger Ursachen willen, und zwar noch mit den beigefngten Bedingungen, welche das ewige Seelenheil der Gatten und der zu hoffenden Kinder vor jeder Gefahr sichern, zugestehen, so folgt hieraus, daß, bei Beobachtung dieser von dem römischen Stuhle ge­machten Bestimmungen, nicht nur die katholische Kirche von solchen gemischten Ehen keinen Nachtheil zu befürchten hat, sondern aus denselben sogar einen nicht geringen Nutzen zieht. Dies hat die Erfahrung in verschiedenen Ländern, namentlich aber in den vereinigten nordameriea- nischcn Staaten und in England, wo, mittelst der Schließ­ung solcher gemischten Ehebündnisse, der katholische Glau­be sich ungemein verbreitet hat, und sich mit jedem Tage