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noch etwas damit ein- und durchkochen und fügt zuletzt das mit Essig vermischte aufgefangene Blut hinzu. Man speist ihn mit Pellerdtoffeln. Dies Gericht darf weder eine zu lange Brühe haben, noch zu stark ge­würzt sein; es soll treffend gesalzen sein, und die Butter darf nicht roh dazu genommen werden. Auch kann man die Brühe mit etwas geriebenem Pfefferkuchen seimig machen und es bleibt alsdann der Zucker, das Stück Pfefferkuchen und das Mehl weg. '- 1

-All* Gekochter Anl.

Den großen Aalen zieht man die Haut auf die Art ab, daß man sie unter dem Kopf herum einschnei­det die Haut lostrennt und sie mittelst Salz und einem Tuche abstreift; löst sich die Haut erst etwas, so geht es sehr leicht bis zur Aftersiosse, wo man sie wieder losschneiden muß. Kleine Aale werden nicht abge­streift, sondern mit Salz tüchtig abgerieben. Man schneidet den Aal in schräge Stücke quer durch, und kocht diese etwa 12 bis 15 Minuten oder etwas län­ger, wenn man den Fisch in der Brühe nicht aus­kühlen läßt, in würzhaftem Wasser nach No. 83., wo­zu man noch etwas Salbei und Essig hinzuthut. Die­sen Aal speist man sowol kalt wie warm mit Oel und Essig, auch etwas gehackter Petersilie, oder mit einer Remoladen- oder englischen Sauce nach No. 205. und 206.

ALL. Matrosengericht von Fischen. , (ITIatelotte.)

Man nimmt Karpfen, Aal, Schlei, Bars u. s. w. dazu. Die Kochart richtet sich so ziemlich nach No. 410. doch nimmt man zum Matrosengericht keine fcheibigen, sondern kleine, ganze Zwiebeln; ferner Champignons,