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Lite! VI. Dom Bikrconvmt.
A. Dom fpecl ellen.
§. 38 .
Der specielle Br'erconvent ist diejenige, au- drei bierehrlichen Burschen bestehende, in Biersa«- chen kompetente, Behörde, deren Mitglieder von einem bierehrlichen Burschen berufen, über ein vorgetrageneS nach diesem Comment strafbare- Facrum in erster Instanz entscheiden.
§- 3 Y-
Ein Fuch«, der einen Bierconvent beruft oder darin sitzt, wird nach Tir. VII. §.78.1.3- bestraft.
?- 4 °.
ES kann keine Klage mil Erfolg statt finden, wenn nicht von Seiten des Klägers cha- streitige Factum durch zwei Zeugen von der vorhandenen Biertafel oder durch Oeularinspection B. der Slraftafel) bewiesen werden kann
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