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Lite! VI. Dom Bikrconvmt.

A. Dom fpecl ellen.

§. 38 .

Der specielle Br'erconvent ist diejenige, au- drei bierehrlichen Burschen bestehende, in Biersa«- chen kompetente, Behörde, deren Mitglieder von einem bierehrlichen Burschen berufen, über ein vorgetrageneS nach diesem Comment strafbare- Facrum in erster Instanz entscheiden.

§- 3 Y-

Ein Fuch«, der einen Bierconvent beruft oder darin sitzt, wird nach Tir. VII. §.78.1.3- bestraft.

?- 4 °.

ES kann keine Klage mil Erfolg statt fin­den, wenn nicht von Seiten des Klägers cha- streitige Factum durch zwei Zeugen von der vor­handenen Biertafel oder durch Oeularinspection B. der Slraftafel) bewiesen werden kann

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