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gewesen, welches um circa Fr. 50,000 erhältlich gewesen wäre. Man würde aber hiedurch dennoch eine Ersparniß von circa Fr. 100,000 erzielt haben.
Es ist also «icht- durchaus unwahr: daß der Plan von Deperthes auf meinen Rath und durch meinen Einfluß zur Ausführung bestimmt wurde; ebenso unwahr ist: daß ich vor dem Oktober 1858 je eine Kostenberechnung für diesen Bau angefertigt oder irgend eine Zusicherung ertheilt habe, es könne dieser Bau für Fr. 300,000 ausgeführt werden, wohl aber liegt es erwiesen vor, daß die Kosten dieses Baues durch spätere Beschlüsse des Kollegiums und durch das kaum zu entschuldigende verfrühte Abreißen des St. Johannsen-Hauses um circa Fr. 120,000 vermehrt worden sind.
Nachdem ich endlich am 11. Juli 1858 dem fortwährenden Drängen des Kollegiums nachgegeben und meine Bereitwilligkeit ausgesprochen hatte mich beim Bau nach Abgabe meines Amtes zu bethätigen, durfte ich wohl hoffen, man werde mich nun bis zu jenem Zeitpunkte in Ruhe lassen, was aber leider nicht lange währte, indem durch das höchst unvorsichtige Abreißen des St. Johannsen-Hauses Verhältnisse herbeigeführt wurden, die es zur Nothweudigkeit machten den Bau sofort in Angriff zu nehmen. Bald erhielt ich deßhalb die dringendsten Briefe und empfahl in Folge derselben dem Hrn. Baud den Hr. Ingenieur Siegwart an- zustellen. Auch bezüglich der sehr gefährdeten Scheidemauer gegen das Wagnerhaus ertheilte ich bereitwillig meine unmaßgeblichen Räthe.
Am 20. Oktober wurde ich genöthigt, selbst nach Bern zu reisen, nachdem die Arbeiten des Baues inzwischen durch Herrn E. Siegwart bereits eröffnet worden waren. Bei dieser Gelegenheit ersuchte mich Hr. Baud eine Kostenberechnung für den Bau anzufertigen. Ich nahm keinen Anstand zu entsprechen, obgleich die Elemente hiefür nur in sehr spärlichem Maaße vorhanden waren, indem dazumal noch keine Erekutionspläne Vorlagen. Diese Kostenberechnung mußte deßhalb nach den sehr mangelhaften Vorausmaaßen und nach bloßen Ansichten des Kirchenbaues von Deperthes erstellt werden. Die Fundamente waren hiebei in Ermanglung irgend eines Untersuches des Bauplatzes ausdrücklich blos auf 3 Fuß Tiefe angenommen. Die Stiegen im Innern der Kirche konnten nicht in Be-

