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. Wenn ich mich je zur Niederlassung in Bern verflichtet oder dafür gar das Ehrenwort verpfändet hätte, so würde das Kollegium wohl schwerlich auf eine bloße Anzeige von Siegwart, daß dies nun vielleicht nicht geschehen werde, sofort den Beschluß gefaßt haben, es solle demnach dem Hrn. Siegwart ein Gehülse mit 12—1400 Fr. Gehalt gegeben werden. — Ueberhaupt ist hier die Frage zu stellen, ob das Kollegium je berechtigt gewesen wäre, solchartige Unterhandlungen mit einem meiner Angestellten ohne mein Wissen zu eröffnen, wenn es mich wirklich für den Unternehmer ä korksit betrachtet hätte?
Aber die Sache verhielt sich damals eben ganz anders, indem das Kollegium sich durch den blos mündlich besprochenen Vertrag nicht gebunden betrachtete; deßhalb gab es eine Zeit, in der man ernstlich daran dachte, den Bau durch Hrn. Siegwart ausführen zu lassen. Erst als man von diesem Gedanken wieder abgekommen war, kehrte man zu der Ansicht zurück, die Besprechung vom Oktober sei eine bindende.
Anfangs Mai 1859 legte ich meine Aemter im Kanton Uri in die Hände des Volkes nieder, nicht deßhalb weil ich die Verpflichtung übernommen hatte, fortan den Wohnsitz bleibend in Bern zu nehmen, sondern weil ich mich durch mein Versprechen und durch die Verhandlungen vom vorigen Oktober moralisch verpflichtet glaubte, den Bau zu übernehmen, und weil ich sehr wohl fühlte, daß ich in diesem Falle mich dem Bau viel mehr widmen müsse, als es bei treuer Pflichterfüllung der mir damals obliegenden Aemter möglich gewesen wäre, wenn ich nicht gewärtigen wollte, durch dieses Unternehmen in großen Schaden zu kommen. — An: 17. Mai begab ich mich sodann nach Bern, wo es sich bei den Unterhandlungen mit dem Kollegium sogleich klar herausstellte, daß dasselbe sich nicht im Falle befinde, mir die im vorigen Herbste versprochene Bausumme zu sichern. — Dieser Umstand allein hätte mich ganz unzweifelhaft vollkommen berechtigt, selbst von einem wirklichen Vertrag zurückzutreten, um wie viel mehr aber von einer Besprechung, bei welcher man diesen wunden Fleck wohlweislich unberührt ließ. Die daherigen Unterhandlungen wurden jedoch dessenungeachtet noch einige Tage fortgesetzt. — Da man sich aber über verschiedene Bestimmungen nicht einigen konnte, da die im Winter erstellten Fundamente gar manches zu wünschen übrig ließen, da man sich ferner nicht entschließen wollte, das auf dem Bauplatz zum Vorschein kommende Waffer in genügender Weise abzuführen, und endlich da die Stützmauer gegen die Metzgergasse sich bereits

