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Herr Baud sagt, die Freunde und Gönner von mir haben, vermutlich nicht ohne mein Vorwissen, Allem aufgeboten um einen Vergleich zu Stande zu bringen, während mein Benehmen im Ge- gentheil zeigte, daß ich auf den Vergleich keinen großen Werth setzte. Ich darf wohl mit mehr Recht vermuthen, daß das Kollegium alle Ursache hatte, denselben anzustreben, weil drei der ehrenwerthesten Mitglieder desselben, nämlich Hr. Oberst v. Linden, Hr. Banquier v. Tschann-Zeerleder und Hr. Wetli, die als Zeugen aufgefordert waren, erklärten, sie müssen es mit dem Eide bekräftigen, daß beim Abschluß des Vertrages die Ansicht gewaltet habe, der Unternehmer habe nur d i e Arbeiten zu garantiren, deren Ausführung seit dem Juni 1859 unter seiner Leitung ausgeführt wurden. Diese drei Mitglieder des Kollegiums, gegen deren Ehrenhaftigkeit wohl Nie­mand etwas einwenden kann, traten bald darauf sämmtlich aus dieser Behörde, und erst später gelang es, den Hrn. Wetli wieder zum Eintritt zu bewegen.

Es wird am Platze sein, hierorts noch nachzuweisen, daß die im Vertrage vom 6. Juli 1859 festgesetzte Bausumme von Franken 357,000 genau meiner Kostenberechnung entsprach, welche ich am 25. Oktober 1858 dem Kollegium vorgelegt hatte. Diese Kosten­berechnung wurde damals dem Kollegium en dötail vorgelegt; aber man schob sie zurück, beachtete nur die Gesammtsumme, und schreibt dann der Wahrheit zuwider in die Welt hinaus, ich habe in Bausch und Bogen Fr. 456,000 verlangt.

Die Bausumme wurde damals mit Ausschluß der allenfalls nöthigen liefern Fundation und andern unvorgesehenen Arbeiten, wie wir bereits gesehen haben, berechnet auf Fr. 456,000. Die bisherigen Kosten für tiefere Fundation, einen Strebepfeiler beim Wagnerhaus und Verstärkungen des Mauerwerkes im Viereck der Kapelle wurden angenommen zu . . 25,000.

Es ergab sich also eine Gesammtsumme von Fr. 481,000. *)

*) Es ist wohl zu bemerken, daß die Broschüre von Hrn. Baud Pay. 17 selbst anerkennt, das Kollegium sei verpflichtet gewesen für außerordentliche Ausgaben, wie tiefere Fundamente, Mauerverstärkungen, Wasscrabzüge u. dgl. Vergütung zu leisten, dessen ungeachtet werden aber gerade diese Forde­rungen in dem gleichen Büchlein als ungerechte Erpressun­gen behandelt!