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Das Ausmelken der Milch ist für die Schafviehzucht höchst schädlich, und darf bei einer gut geregelten Schafviehwirthschaft durchaus nicht geduldet werden. Sollten sich daher hie und da die Knechte oder wohl gar die Schafmeister erdreisten, die Schafmütter zu melken, so wäre es von Seite des. Herrn nichts als billig und gerecht, derlei Unfüge mit der Dienstesentlassung zu bestrafen.
Die Vornahme der Hammlung, nämlich das Abstutzen der Schwänze und das Kastriren' der Lämmer hängt von dem Herrn oder seinem Stellvertreter ab; doch ist es rathsam, dieses Geschäft, wenn die Lämmer nicht zu schwach sind (weil man sich nach der Beschaffenheit derselben benehmen'muß), im Monate April, so lange die Witterung kühl ist, vorzunehmeu. Zu viel ausgewachsene Lämmer können eben so wenig wie die schwachen dieser Operation unterzogen werden, weil es sie zu viel darniederschlägt. Nach der beendigten Hammlung ist eine kleine Bewegung für die Lämmer sehr vortheilhaft und auch nothwendig — Der Vorgang dieser Operation ist ohnehin jedem Schafmeister bekannt, und es wird nur bemerkt daß bei den Mutterlämmern die Schwänze lieber kürzer als länger zu belassen sind, weil das veredelte Schafvieh breite Schweife, welche durch das kurze Abstutzen derselben auf diese Weise sich,ausbilden, haben soll, und weil längere, über 2% Zoll belassene Schwänze bei dem Begattungsakte in der Folge dem Widder manche-Hindernisse verursachen. Uibrigens wird bemerkt, daß vor der Hammlung die Auswahl der zukünftigen eigenen Zuchtwidder vorgenommen werden müsse, wobei stets der Gesundheitszustand, die Wollefeinheit, Dichtheit und ein gut gestreckter Körperbau zu berücksichtigen ist.
' Die Bestimmung der Abspänzeit hängt bloß von dem guten oder schlechten Zustande der Lämmer und der Mütter, dann der spät- oder frühzeitigen Ablämmerung ab; doch soll in der Regel das Lamm wenigstens 3 und längstens 4 Monate beim Milchtranke, und vor der Abspänzeit acht Tage gänzlich, daher-zur. Tags- und Nachtzeit von seiner Mutter abgesondert gehalten, nicht minder jeden Tag weniger und weniger zum Eütertranke zugelassen werden; denn dieses Jungvieh hat hiedurch an das Suchen der Nahrung ohne Begleitung der Mütter

