I

31 '

15. Die Saatselderweide muß im Herbste und Frühjahre von jedem Schafvieh-fern gehalten werden, weil in diesen Jahreszeiten das Vieh darauf beträchtlichen Schaden leidet. Sind die.Saaten im Winter bei trockener Witterung fest gefroren, so können sie um die Mittagszeit als Weide bloß für das galde Vieh, und nie für die trächtigen Mütter, welche darnach verlammen und verwerfen, und nur dann erst benützt werden, wenn sie nicht von der -Erde beschmutzt, und nicht naß oder mit einem Reif behängt sind. Jedesmal muß aber das Vieh, wie be­reits bemerkt wurde, zuerst im Stalle ein trockenes Futter erhalten, damit es sich nicht, durch Verkühlung.des Magens, krank fresse.

. 16. Das Zusammentreffen mit einem Schafviehe aus der Nachbar­schaft darf vom Schafmeister durchaus nicht geduldet werden, weil hiedurch, da man sich von dem Gesundheitszustände eines fremden Viehes nie gehörig überzeugen kann, die gefährlichsten Krankheiten, oft einge­schleppt werden. ' - >

.17. Der Schafmeister ^ hat besonders darauf zu sehen, daß seine Befehle.von den Knechten -pünktlich befolgt und die ihnen tagtäglich' angewiesenen Weideplätze gehörig benützt werden, weil er dadurch in den Stand versetzt wird, sie während, der Weidezeit im Nothfalle auf­zusuchen' und ihr Benehmen jeden Augenblick auch 'oft in der Ferne zu beobachten, mithin auch jeden für-das Vieh schädlichen Unfug durch Bestrafung .sogleich abzustellen. Das Plaudern mit fremden Schaf­knechten und Gemeindehirten, wodurch das Zusammentreffen mit einer fremden Heerde am leichtesten bewerkstelligt, wird, ist - am wenigsten zu gestatten, und ebenso wie die andern bereits, angeführten Unfüge streng zu untersagen. Durch eine fleißige Überwachung der Knechte erhält der Schafmeister Gelegenheit,' die braven und nachlässigen Knechte kennen,zu lernen, und sodann die brauchbaren zur Belohnung, und die unbrauchbaren zur Bestrafung oder, wenn die Fehler unverbesserlich sind, zur Dienstesentlassung seinem Herrn vorzuschlagen.

18. Bei einer geregelten Schafviehwirtschaft darf das Borstenvieh weder auf den Feldern und noch weniger .auf-den Schafhutweiden geduldet werden; denn dasselbe vernichtet nicht nur die Hutweiden,

m