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schleunigen, als möglichen Abhilfe durch Beisckeischaffung eines andern gesunden FutterS angezeigt werden. Ebenso steht es einem jeden Schaf­meister zu, die Annahme eines verdorbenen Futters von untergeordneten Personen zu verweigern, und wenn der Futterbefolger die Annahme dieses verdorbenen Futters durch seine Unkenntniß dennoch bezwecken wollte, die weitere Anzeige, und dieß zwar sogleich zu erstatten, weil durch solche unvernünftige Handlungsweise, der gemachten Erfahrung des Verfassers gemäß, ganze Schafheerden dem Verderben bereits preis­gegeben worden sind.

4. Vor jeder Fütterung müssen die Raufen und Krippen gereinigt werden, und sodann ist erst das jedesmal -vorher aufgeschüttelte und locker gemachte Futter in' die Raufen zu bringen, während welchem Geschäfte jedoch die Schafe, damit man in dieser Arbeit nicht gestört und die Wolle mit Heu, Stroh oder andern Futtergattungen nicht ver­unreinigt werde, beseitigt; oder, wenn der Stall wenig Raum enthält, aus'dem'Stalle geschafft werden müssen. ' -

5. Das für einen Tag ausgesetzte und bestimmte Futter darf nie

dem Viehe auf einmal, sondern in mehreren kleinen Portionen, am besten aber zeitlich früh gleich beim Tagesanbrüche, Vormittags, Nach­mittags und Abends so spät als möglich, verabreicht werden, weil die Schafe in langen Nächten viel Hunger leiden müssen, und daher das Frühfutter, welches demnach aus einer geringeren Qualität, mithin auch aus Stroh bestehen kann, mit einem größeren Appetit verzehren. Uiber die Nacht pflegt man gewöhnlich die Raufen mit Korn- oder anderm Stroh anzusüllen, weil das Schafvieh dann gezwungen ist, das Bessere daraus zu verzehren. Die Raufen müssen mit Krippen versehen sein, damit während dem Einlegen und Fressen die besseren Bestandtheile des Futters nickt verloren gehen. Das in Raufen und Krippen übrig ge­lassene Futter darf nicht auf den Dünger gestreut, sondern es muß, wenn es annoch als Futter taugt, zusammengebunden und ebenso wie die von Mutterschafen und Jährlingen unverzehrten harten Kleeheustengel für die Hammeln aufbewahrt werden. . ,

6. Jedes Stroh, besonders ein solches, welches einiges Gras ent-

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