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Die Zähne, besonders die beiden mittleren, fangen nun an, etwas schartig-und gelb zu werden, und das Zahnfleisch ist schon mehr zurück­gewichen; im achten Jahre haben die Zähne ihre weiße Farbe gänzlich verloren, dafür eine gelbe angenommen, und' es fallen schon ganze Stücke der Zähne aus. Im neunten Jahre fallen die vier mittleren Zähne aus, oder ihre Kronen brechen ab. Mit dem zehnten Jahre hat 'das deutsche Schaf gewöhnlich alle Zähne 'verloren, und es wird nun stumpf und hinfällig. Bei den edlen Schafen geht jedoch das Zahngeschäft langsamer von Statten, und sie erhalten einige derselben bis in's fünfzehnte, ja- nicht selten bis in's zwanzigste Jahr. Sobald übrigens die Schneidezähne ganz stumpf und morsch werden, abbröckeln, so ist das nutzbare Alter der Thiere vorüber, und sie müssen ausgemerzt werden. Will man sie jedoch in der Hoffnung- noch Lämmer- von ihnen zu ziehen, länger beibehalten, so muß man sie besonders mit weichem Futter verpflegen, womit man sie bisweilen bis zu einem hohen Alter fruchtbar erhält. . .

Bis dahin, wo das junge Schaf zum ersten Male eingewintert wird, heißt es Lamm, das männliche Bock- oder Stöhrlamm, auch Widder­lamm, das verschnittene Hammel- oder Schöpslamm, das weibliche Mutter-, Zibben-, Zickel-, auch Kilberlamm. Von der ersten bis zur zweiten Einwinterung heißen sie Jährlinge, von der zweiten bis zur dritten aber Erstlinge, auch Zeitschafe, Zeitböcke, Zeithammel. Vollkommen ausgewachsen heißen die männlichen Thiere, Zuchtböcke, Zuchtwidder, Stöhre oder, wenn sie verschnitten-sind, Hammel oder Schöpse, und die weiblichen Mutterschafe.

Schon das gewöhnliche Schaf kann ein Alter von 13 bis 15, das Merinoschaf aber bis 20 Jahre erreichen, es ist jedoch nicht rathsam, solche länger als 8 Jahre zur Lamm- und Wollzucht zu belassen, weil nach dem achten Jahre mehrere Gebrechen sich einfinden, Verluste entstehen, auch die Nahrungsmittel weniger auf Fleisch und Wolle wirken, und weil über­haupt alte Schafe reichlicheres und besseres Futter erhalten, müssen,' wenn solche eine Nutzung gewähren sollen, die jener der jüngeren Thiere gleich kommt.