19*22.] i Kor. IO, IZ. 2 Kor. 4, 8 . 9. Nr. L 5 l, 4' Nr. 247, i. sNr. Zzz ]
8. Sei entschlossen zu sterben! Sonst lahmst du deine Kräfte, fühlst den Tod zehnfach, eh du stirbst, und verleugnest die erhabensten Christenhoffnungen 1 Kor. iZ, 55. 57 . PH", l, 2i. Nr. 563, 1. 2. fNr. 566.3
II.
Zweite Art unsrer Pflichten: Die pflichten gegen unsere Mitgeschöpfe. Kein Mensch kann ganz für sich leben. Der Einsiedler bedarf der leblosen Dinge, der Thiere und Menschen; und will sie bloß benützen. Der gesellige Mensch schließt sich an sie an, eignet sich zu, was er kann und darf, lernt die Thiere beherrschen und mit Menschen umgehen. Gegen die leblosen Dinge aus dem Stein- und Pflanzenreiche haben wir nur Selbstpflichten; denn sie sind nur Mittel zu Endzwecken des Schöpfers.
Als Gegenstände unsrer Pflichterfüllung außer uns bleiben also nur unsere lebendigen Msit- ge schöpfe übrig. Sie sind Selbstzweck! Diese sind theils Vernunft lose Thiere, theils vernunftbegabte Menschen. Beider verschiedene Natur und verschiedenes Verhaltnifs zu uns fordert besondere Pflichten.
I. pflichten gegen die Thiere, unsere vernunftlosen Mitbewohner der Erde, die nur nach Naturtrieben (Instinkten) handeln, und nur soweit, als diese reichen, gebildet werden können. Unser Verhalt- niff zum Thiere ist: Herrschaft und Abhängigkeit. Der Schöpfer hat dem Menschen diese

