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lichung leiteten, und welche weder ich, noch meine Leser kennen zu lernen wünschen werden.
In dem Sammelwerke des Herrn v. Nissen ist das Historische des Requiems auf das Wenige beschränkt, was wir im sechs und zwanzigsten Capitel unserer Biographie erzählt haben, und was wir als wahr oder wenigstens der Wahrheit sehr nahe kommend betrachten. Nach dieser kurzen Erzählung findet man aber noch Folgendes: „Gleich nach Mozart's Tode meldet sich der geheim- nißvolle Bote, verlangte das Werk, so wie es unvollendet war, und erhielt es. Bon dem Augenblicke an sah ihn die Wittwe nie mehr und erfuhr nicht das Mindeste, weder von der Seelenmesse, noch von dem unbekannten Besteller. Jeder Leser kann sich leicht vorstellen, daß man sich alle Mühe gab, den räthselhaften Boten auszuforschen, aber alle Mühe und Versuche waren fruchtlos." Unsere Leser dagegen sehen schon, daß diese so bestimmten, mit so vieler Zuversicht aufgestellten Behauptungen, zwei Hauptunrichtigkeiten enthalten. Wir wissen bereits, daß nicht das unvollendete Manuscript Mozart's, sondern die von Süßmayer vervollständigte Partitur dem Boten des Grafen W a l d s e e übergeben wurde. Das Mozart'sche Manuscript konnte nicht zur Aufführung benützt werden, weil die vier letzten Numern, ferner ein Theil des Lacrymosa fehlten, und die Instrumentation nicht vollständig geschrieben war. Der Anonymus würde es so zurückgeschickt und sein Geld wieder verlangt haben. Eine zweite, wo möglich noch viel augenfälligere Unrichtigkeit, findet einen förmlichen Widerspruch, und zwar wo? wird man mich fragen. In dem Werke des Herrn v. Nissen selbst. „Von dem Augenblicke der Uebergabe der Partitur an hörte man weder mehr von der Todtenmesse sprechen, noch von dem Unbekannten, welcher demnach immer unbekannt blieb." Dieß liest man Seite 566 des ersten Theiles des Sam-
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