umfassende Anstalten getroffen werden. Nichts ist einleuchtender, als daß eine unpassende und verkehrte Einrichtung und Anwendung dieser Anstalten nicht nur den Zweck unerreicht läßt, die Mittel zu minder Nöthigem verwendet, sondern daß sie sogar positiven Scha­den anrichten kann, indem sie zu Müßiggang, Lug und Trug auf­muntert, somit das Uebel nicht mindert, sondern immer mehr ver­größert und unheilbarer macht. Daher sind im Allgemeinen und hei jeder einzelnen Gattung insbesondere wohlüberlegte Grundsätze aufzustellen und strenge einzuhalten. Die wichtigsten dieser allge­meinen Grundsätze sind folgende:

1. Die Arbeit ist eine heilige Pflicht für Jeden, der arbeiten kann und der für seine und der Seinigen Existenz auf Arbeit an­gewiesen ist. Er hat somit erst dann und in dem Grade Anspruch auf Unterstützung von Seite der bürgerlichen Gesellschaft, wenn und inwie­fern er mit seinen eigenen zu seinem Unterhalt möglichst angestrengten Kräften nicht ausreicht. Es soll somit jede unnöthige Unterstützung, wodurch der Arbeitsscheue aufgeholfen wird, vermieden werden.

2. Denjenigen aber, welche weder aus selbst eigenen Mitteln, noch aus ihrem Erwerbe, das zu ihrer unverkümmerten leiblichen Existenz, und durch diese zur Erreichung ihrer geistigen Bestimmung als Menschen, Nothwendige sich verschaffen können, soll dieses von ihren Mitbürgern verabfolgt werden. Es wird somit eine hin­reichende Unterstützung und Verpflegung gefordert.

3. Die Verpflegung soll sich innert den Schranken einer wohl­berechneten Sparsamkeit bewegen, damit der thätige, arbeitsame und ordnungsliebende Hausvater nicht durch allzugroße Armensteuern selbst arm werde. Es soll daher weise Oekonomie in der Ar­menpflege walten.

4. Es soll in der Regel kein baares Geld gegeben werden, wegen der für Viele allzustarken Versuchung nutzloser und das eigentliche Bedürfniß unbefriedigt lassender Verwendung; daher größt möglichste Naturalunterstützunq.

5. Die Veitragskosten an die Armenpflege sollen auf die Ge­sellschaft nach Recht und Billigkeit vertheilt werden, damit nicht durch eine zu drückende unverhältnismäßig ftipulirte Steuerlast der Mittelständ gleichsam systematisch in die Ärmenklasse hinabgedrängt werde. Hiemit wird also bestimmt, wer und wie an die Armen­pflege beizutragen habe.

6. Das Unterstützungswesen im Allgemeinen muß, um seinem Zwecke vollkommen zu entsprechen, wie das Heilmittel bei einer Krankheit, gegen die Ursachen des Uebels in vorzüglichem Maße gerichtet sein. Es ist somit zuerst der Grund der Verarmung für jeden Ort, nach seiner gesammten Individualität zu erforschen und erst dann auf Mittel zu denken, dem Armenwesen zu begegnen. In besonderm Maße soll einerseits für die gute Erziehung vernach- läßigter und verwaister Kinder, anderseits für Arbeit und Ordnung der Trägen und Liederlichen gesorgt werden.

7. Endlich sollte es einer besondern Bemerkung nicht erst be-