88

Das II. Departement wird ferner nach geschlossener Untersuchung über die erwähnte Katastrophe dem Di­rektorium einen Antrag hinterbringen, ob und inwiefern irgend Jemand namentlich der Bauunternehmer des Hauenstein-Tunnels zu ganzer oder theilweiser Rück­vergütung der obigen Unterstützungen an die Kaffe der schweizerischen Centralbahn gehalten werden könne.

< 'V.

!