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Viertes Kapitel.

V o u d e m Untersuche n.

§. 1 50 .

Untersuchen/ das Zufuhlen, auch der An­griff/ nennt man das kunstmafftge Befühlen des weib­lichen Körpers / wodurch wir uns von der gesunden oder kranken, regelmässigen oder regelwidrigen Be­schaffenheit seiner Geschlechtstheile; von seinem schwän­gern oder nicht schwängern Zustand; von dem Monat der allfällig vorhandenen Schwangerschaft; von der Lage der Gebärmutter / von der Frucht und von dem Zustand des Mutterkuchens in Kenntniß ftyeu wollen.

§. 151 .

Die Untersuchung ist der allerwichtigste/ aber auch der schwerste Thei! der Hebammenkunft; denn/ wenn man dem Werbe während der Schwangerschaft/ bei und nach der Geburt zweckmässigen Beistand leisten will/ so ist cs eine unerläßliche Nothwendigkeit/ daß man stch jedesmal vorher einen richtigen Begriff über den Zu« stand der Person verschaffe, welche Hülfe bedarf.

Höchst selten kann die Hebamme hiebei Gebrauch von ihren Augen machen, sondern ihre Handlungen