Einleitung.

^er Schreibunterricht macht einen wesentlichen Theil des Schulunterrichts auch in den Landschulen aus. Man fordert heut zu Tage von der Hausfrau, wie von ihrem Ehemann/ von den weiblichen Dienstboten wie von den männlichen, daß sie schreiben und Geschriebenes lesen können. In allen Fällen, wo gerichtliche Acten gelesen und unterzeichnet werden müssen, ist es nicht nur nachtheilig, sondern auch oft sehr gefährlich, wenn jemand nicht schreiben kann und sich blindlings auf andere Menschen verlassen muß. Kein Hausvater, keine Hausmutter, die es gut mit ihren Kindern meint, vernachläßigt dieselben so sehr, daß sie nicht mit allem Ernste auf eine gute Handschrift bei denselben dringt.

Was nennen wir aber eine gute Handschrift? Un­streitig diejenige, welche jedermann, der Greis wie der Jüngling, mit Fertigkeit liefet, ohne daß er nöthig hat, sie dem Auge allzu nahe zu bringen. *) Die einzelnen Buch­staben jedes Wortes müssen also so weit von einander ab- stehen, daß man die eigenthümliche Figur jedes Buchstabens erkennen, von andern unterscheiden und mit Schnel­ligkeit den Sinn dcS Wortes und des Satzes verstehen kann. Je deutlicher jeder einzelne Buchstabe, desto leser­licher ist die Handschrift; je genauer die Proportion, das festgesetzte Derhältniß der Buchstaben zu einander beobachtet

*) Eine gewöhnliche Currentschrift, wie die Baslerische,

auch diejenige von der kleinsten Art, soll 3 Schuh vom

Auge weg gehalten für jedermann lesbar scyn-

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