den, oder körperlich unvermögend für den Feuerlösch­dienst sind, einer unbedingten persönlichen Befreiung von der Einstellung in diese Compagnien.

Das Schützen-Korps tritt in die Stelle der bisherigen Schützengilde, welche aufgehoben ist. Die bisherigen Mitglieder der Schützengilde behalten in­dessen alle Genüsse und Vortheile daraus, so lange, als sie nach der jetzigen Verfassung dazu berechtigt fein würden. Jeder, der dem Schützen-Korps bei­treten will, muß sich, ausser der Uniform, eine Büch­se auf eigene Kosten anfchaffen, und z Thaler zur Schützen-Casse erlegen. Bei allen Revuen, großen Paraden, überhaupt bei allen Gelegenheiten, wo das ganze Korps commandirt ist, erscheinen die Schützen mit der Büchse und einer leichten, nach einer gege­benen Form gefertigten Patrontafche, die jeder sich selbst anschafft. Der gewöhnliche Dienst wird aber blos mit dem Seitengewehre verrichtet. Cs werden vom ikcn April bis iten Nov. wöchentlich Schieß­übungen gehalten. Außer diesen Uebungen hält das Korps alle Jahre noch ein solennes Scheiben-Schießen. Wer den besten Schuß hat, ist Schützen-König, der nächste darauf erster, und der folgende zweiter Ritte»-. ^ Sie sind für das laufende Jahr Ehren-Mitglieder des Generalstaabes der Bürgergarde und erhalten jeder eine Medaille, der König eine von Gold, die beiden Ritter eine von Silber. Die Kosten dazu wer­den aus der Schützen-Casse genommen. Sofern der Schützenkönig und die beiden Ritter nur Schützen- oder Unterofficiersrang haben, treten sie aus ihrer Compagnie und marschieren bei der Fahne. Während des Schießens treten bei dem Schützen-