den, oder körperlich unvermögend für den Feuerlöschdienst sind, einer unbedingten persönlichen Befreiung von der Einstellung in diese Compagnien.
Das Schützen-Korps tritt in die Stelle der bisherigen Schützengilde, welche aufgehoben ist. Die bisherigen Mitglieder der Schützengilde behalten indessen alle Genüsse und Vortheile daraus, so lange, als sie nach der jetzigen Verfassung dazu berechtigt fein würden. Jeder, der dem Schützen-Korps beitreten will, muß sich, ausser der Uniform, eine Büchse auf eigene Kosten anfchaffen, und z Thaler zur Schützen-Casse erlegen. Bei allen Revuen, großen Paraden, überhaupt bei allen Gelegenheiten, wo das ganze Korps commandirt ist, erscheinen die Schützen mit der Büchse und einer leichten, nach einer gegebenen Form gefertigten Patrontafche, die jeder sich selbst anschafft. Der gewöhnliche Dienst wird aber blos mit dem Seitengewehre verrichtet. Cs werden vom ikcn April bis iten Nov. wöchentlich Schießübungen gehalten. Außer diesen Uebungen hält das Korps alle Jahre noch ein solennes Scheiben-Schießen. Wer den besten Schuß hat, ist Schützen-König, der nächste darauf erster, und der folgende zweiter Ritte»-. ^ Sie sind für das laufende Jahr Ehren-Mitglieder des Generalstaabes der Bürgergarde und erhalten jeder eine Medaille, der König eine von Gold, die beiden Ritter eine von Silber. Die Kosten dazu werden aus der Schützen-Casse genommen. Sofern der Schützenkönig und die beiden Ritter nur Schützen- oder Unterofficiersrang haben, treten sie aus ihrer Compagnie und marschieren bei der Fahne. Während des Schießens treten bei dem Schützen-

