. Vom Unterschiede des Wern- und Frucht- Lrannteweins.

'§. 7 -

Die Fabrikatur des Weinbrannteweins, Franz- brannteweins, oder wie er sonst heißt, ist ein Vor­recht der südlichen Weinbautreibenden Länder, vor unserm nördlichen Deutschland. Von der ältesten Methode, die wir über die Fabrikatur des Brannte- weins kennen, nemlich von der directen Destillation dieses Getränkes aus dem Wein selbst, ist man jetzt überall abgekommen, und findet dieselbe nur zuweilen hie und da statt, wenn die Weinerndte so ergiebig war, daß die Weinberg-Inhaber für den vielen Wein keinen Absatz finden können. Im Allgemeinen wird derselbe aus den Ueberreften der ausgepreßten Wein­beeren, den Hülsen und Stengeln (Trestern) der aus- gegohrenen und gelagerten Weine (Drüf) und zu­weilen aus dem Traubensafte selbst bereitet; aus ersteren beiden nach vorhergegangener Gährung , aus diesem durch bloße Destillation.

Den Kornbranntewein bereitet man, wie genug­sam bekannt, aus verschiedenen Früchten, je nachdem sie in einer solchen Menge gebauet werden, daß sie zu Brod oder den übrigen Bedürfnissen nicht gebraucht werden können. Diese Kornfrüchte, sey es Weizen, Roggen, Gerste u. s. w., werden entweder roh zu Schrot vermahlen, oder vorher erst gemalzt, dann geschroten und zur Fabrikatur des Brannteweins