\ 4 Papiergeld.

ausgebote n, d. h. daß mehr Wechsel als Käufer vorhanden waren (s. Cours­zettel).

Papiergeld ist ein Geldzeichen, das aus einem Blatt Papier besteht, dem der Werth aufgedruckt ist, zu dem es anstatt baaren oder metallenen Geldes cirkuliren soll. Im weiten Sinne kann man zwar alle Papiere, denen ein bestimmter Werth beigelegt ist, den man in baarem Gelbe dafür erhalten kann und für die mithin, im Vertrauen hierauf, auch Andere diesen oder doch einen ähnlichen Werth bezahlen, Papiergeld nennen, und dann können alle Staatspapiere, Aktien und selbst die kaufmännischen Wechsel dazu gerechnet werden; in der Regel aber versteht man diese nicht darunter, sondern nur solche Papiere, welche von der Staatsregierung oder von einer dazu ausdrücklich authorisirten Person oder Gesellschaft zu dem ausdrück­lichen Zwecke ausgegeben werden, daß sie wie geprägtes Geld in die allgemeine Cir- kulation kommen sollen. Bisher war auch die Unverzinslichkeit solcher Papiere ein unterscheidendes Kennzeichen derselben als Papiergeld; aber jetzt kann diese nicht mehr dafür gelten, da man schon mehrfach auch verzinsliches Papiergeld angefertigt hat. In der Regel wird das Papiergeld nur vom Staate ausgegeben, doch wird auch den meisten Banken das Recht zur Ausgabe von Bankscheinen oder Zetteln ertheilt, die sich nur meist dadurch vom gewöhnlichen Papiergelde unterscheiden, daß sie nicht auf ganz kleine Summen von 4, 2, 5 Thaler, Gulden rc. lauten dürfen. In einigen Ländern haben jetzt auch Eisenbahngesellschasten und städtische Kassen Erlaubniß dazu erhalten. Da das Papiergeld gar keinen inneren oder Sachwerth hat, so wird es nur dann zu dem ihm beigelegten Werthe von Jedermann ange­nommen werden, wenn man weiß, daß man aus Verlangen jederzeit Silbergeld dafür erhalten kann. Zu dem Ende muß der Staat es iu seinen Kassen zu seinem vollen Rennwerthe annehmen und' es auch jederzeit gegen Metallgeld umzutauschen bereit sein. Wenn dann jeder Besitzer die Ueberzeugung hat, daß er jeden Augenblick Metallgeld dafür erhalten kann, so wird er es auch nicht allein willig von Anderen annehmen, sondern auch die Umtauschung vom Staate nicht verlangen, obgleich man vielleicht weiß, daß derselbe nicht im Stande sein würde, das ganze Papiergeld, welches er ausgegeben hat, aus einmal einzuwechseln. Jedenfalls muß aber die Summe des letzteren mit den Einkünften und dem Vermögen des Staats in einem richtigen Verhältnisse stehen und die Regierung muß auch das össentliche Vertrauen besitzen, daß sie das was sie versprochen hat, stets halten wird. Den Banken und ähnlichen Anstalten ist es daher zur Pflicht gemacht, wenigstens immer einen großen Theil (die Hälfte oder %) per Summe ihrer ausgegebenen Papiere baar vorräthig zu haben. Wenn auf diese Weise das öffentliche Vertrauen des Papiergeldes ge­sichert ist, wird es nicht allein von Jedermann im allgemeinen Verkehr gern ange­nommen, sondern wegen seiner leichteren Transportirbarkeit rc. dem Metallgelde sogar zuweilen vorgezogen. Wird dagegen das Vertrauen durch irgend einen Umstand er­schüttert, so sinkt sein Werth augenblicklich, da sich jeder Besitzer auch mit einigem Verlust davon zu befreien sucht, besonders wenn der Staat keine Veranstaltung ge­troffen hat, es einzuwechseln oder wenn er die Einwechselung wieder einstellen muß. Das Papiergeld kann dann fast oder auch ganz werthlos werden, wie dies nament­lich mit den während der ersten französischen Revolution abgegebenen Assignaten der FM war. Unter geordneten Verhältnissen aber ist die Ausgabe von Papiergeld nicht zu verwerfen, da sie ein bequemes Mittel für den Staat ist, sich Geld zu ver­schaffen, ohne dafür Zinsen auszugeben, und weil dadurch auch das öffentliche Cir- kulationsmittel vermehrt wird, wozu jetzt das vorhandene Metallgeld in der That gar nicht ausreichen würde. Sie ist daher auch besonders in der neueren Zeit fast in allen Ländern benutzt worden, und in Deutschland cirkulirt sogar das Papiergeld der einzelnen Staaten auch in allen anderen, welche den nämlichen Münzfuß haben. Nach der Angabe eines öffentlichen Blattes betrug die Summe alles Papiergeldes in ganz Europa (mit Einschluß der Banknoten rc.) 4 264,428520 Thlr.; davon kamen in runden Summen auf