5

Das Ganze enthält daher:

a) physikalische Vorbcgriffe,

b) einen chemischen Theil,

e) einen mineralogischen Theil,

d) einen botanischen Theil,

e) einen zoologischen Theil.

Physikalische Borbegrifse.

§ i-

Ein Theil der Naturdinge zeichnet sich dadurch aus, daß wir von ihrer Existenz durch den Tastsinn und durch ihre Wirkung auf die Wage überzeugt wer­den können. Man nennt sie deßhalb wägbare Ma­terien oder Körper. Es gibt aber Erscheinungen, die sich auf Materien beziehen, die in ihrer Wesenheit uns unbekannt sind, sich aber von den wägbaren Stof­fen jedenfalls dadurch unterscheiden, daß sie von dem Tastsinn nicht beherrscht werden, und auf die Wage nicht wirken. Man nennt sie unwägbare Mate­rien oder Imponderabilien.

I.

Bo« den wägbaren Materien.

8 - 2 .

Gewisse Eigenschaften sind allen Körpern eigen. Diese sind: Ausdehnung, Undurchdringlich-