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stützen, und indem man des Gegners schwache Seiten aufznsuchen strebt, gegen die Vertheidi- gung überwiegend machen", sohin in allen Ge­legenheiten entscheidende Wirkungen hervor zu bringen.

Hieraus folgt,

1) Dafs in jeder feindlichen Gelegenheit die Aufstellung des Geschützes nach der Absicht an* geordnet, folglich diese, als die erste Grundlage der Placirung angenommen werden müsse, da sie es ist, die durch die Wirkung eines wohlgeordr neten Feuers erreicht werden soll.

2) Dafs die Vortheile des Terrains, fowohl in Absicht der bessern Wirkung , als der Sicher­stellung des Geschützes vor den feindlichen Schüssen, und andern gäben Anfällen, jederzeit nach Möglichkeit benützt, den Hindernissen aber, die dem diesseitigen Feuer entgegen sind, oder wohl gar den Feind begünstigen, ausgewichen werden müsse.

3) Dafs die Placirung mit den Manövres der Truppen übereinstimme , solche nicht hindere, *och durch sie selbst gehindert werde.

§. 6 .

Was den' ersten Punkt betrifft, wird man die jedesmalige Absicht unstreitig sehr befördern, Wenn die Placirung des Geschützes dergestalt an^