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dadurch der Truppe Gelegenheit zu geben, in die Linien undColonnen desselben einzudringen.

Die besondern Beobachtungen zu diesem Zweck enthalten folgende

Regeln der Placirung ui. Beym uingriff.

a. ln ulb sicht der Stellung überhaupt .

§. 2 3*

i) Das Geschütz mufs in allen Gelegenhei­ten dergestalt placiret Werden, dafs solches die Truppen unterstützen könne, ohne sie in ihren Manövres zu hindern, noch durch sie selbst ge­hindert zu werden.

Eine Armee ist nur alsdann wirklich stark, wenn die verschiedenen Waffen, aus de­nen sie besteht, für einander eingerichtet sind, und sich gehörig unterstützen. Dies können sie aber nicht, sobald die Stellung der einen, die Bewegungen der andern hindert. Sollen daher sowohl Truppen, als Geschütz ihrer Bestimmung entsprechen, müssen beyde stets freye Bewegung ha­ben, um die verschiedenen Stellungen je­derzeit mit Schnelligkeit einzunehmen, wel­che die Umstände nöthig machen, derge­stalt , dafs , sobald die Truppen ihre Stel­lung ändern, das Geschütz ohne zu hin-