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dadurch der Truppe Gelegenheit zu geben, in die Linien undColonnen desselben einzudringen.
Die besondern Beobachtungen zu diesem Zweck enthalten folgende
Regeln der Placirung ui. Beym uingriff.
a. ln ulb sicht der Stellung überhaupt .
§. 2 3*
i) Das Geschütz mufs in allen Gelegenheiten dergestalt placiret Werden, dafs solches die Truppen unterstützen könne, ohne sie in ihren Manövres zu hindern, noch durch sie selbst gehindert zu werden.
Eine Armee ist nur alsdann wirklich stark, ‘ wenn die verschiedenen Waffen, aus denen sie besteht, für einander eingerichtet sind, und sich gehörig unterstützen. Dies können sie aber nicht, sobald die Stellung der einen, die Bewegungen der andern hindert. Sollen daher sowohl Truppen, als Geschütz ihrer Bestimmung entsprechen, müssen beyde stets freye Bewegung haben, um die verschiedenen Stellungen jederzeit mit Schnelligkeit einzunehmen, welche die Umstände nöthig machen, dergestalt , dafs , sobald die Truppen ihre Stellung ändern, das Geschütz ohne zu hin-

