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und die bezweckte Absicht gänzlich zu ver^ eiteln.

Man wird daher in den Fällen der Offen­sive, wo sich zwischen unserer und des Fein­des Stellung, Moräste, Hohlwege, Gebüsche, Teiche, Flüsse etc. oder ein sonst stark durch­schnittenes Terrain befindet, welches zwar der Vertheidigung, aber nicht dem Angriff günstig ist, alle diese Gegenstände, ohne Zeitverlust in die Placirung aufnehmen, und dem Gegner die Benützung derselben zu seiner Defension benehmen müssen.

Dagegen aber sind in der Defensiven diese Hindernisse als reele Mittel zur Vertheidigung wohl zu benützen, und die Placirung dergestalt einzurichten, dafs sich der Feind daselbst zum Tbeil erschöpfe, viel Zeit verliere, Menschen und Munition verbrauche, und nach erlittenen Unfällen zur Aufhebung seines Angriffs gezwun­gen, wohl gar selbst in die Vertheidigung zu­rück geworfen werde.

§. 14.

In Absicht des dritten Punktes, kommt nunmehr, bey der Bestimmung der Placirungs- punkte, in Betrachtung zu ziehen, wie die Be­wegungen der verschiedenen Truppengattungen geschehen müssen, um die Vorgesetzte Absicht

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