zuhalten, und der Cavallerie, die sich entge­gen stürzt, gehörig zu begegnen, mufs man leichte Batterien sogleich dem ersten Bataillon sich anschliefsen, und mit ih m de nUebergangvollb ringen lassen. Ein rasches Feuer aus denselben imponirt ge- wifs, und wird die Gegner bald zur Flucht bewegen. Diese Batterien haben dann aber noch die besondere Beobachtung, sich so zu placiren, dafs sie nicht in die Scbufslinien des Geschützes vom diesseitigen Ufer kommen, wodurch die­ses gehindert würde, zu der fernem Räumung der Formirungsstrecke für die übersetzten Trup­pen ferners mitzuwirken.

Uebrigens versteht es sich von selbst, dafs ein solcher Uebergang nicht eher unternommen werden könne, bis nicht das feindliche Geschütz, wenigstens zum gröfsten Theil, ausser Activität gesetzt, oder zurückgezogen worden ist. Geber- eilung dürfte hier von den nachtheiligsten F'ol- gen seyn.

§ 3 l *

Dies sind nun diejenigen Regeln der Ge- schiitzplacirung , die sich im Allgemeinen, aus den §. ig. aufgefiibrten Grundsätzen, für den Angriff, ableiten lassen. Es ist bey allen vor­ausgesetzt, dafs die Concavität des Ganzen, auch