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werden dürfte. Dagegen die Gelegenheit im rechten Augenblick ergreifen , und wohl benützen wird den Sieg gebiethen.

§ 35 >

Was hier im Allgemeinen, für die Placi- rung des Geschützes, in einer defensiven Stel­lung gesagt worden, gilt für die Verschanzung insbesondere. Nur wird hier die Placirung des­selben, zam Theil, durch die Anlage der Ver­schanzung selbst bestimmt. Ist diese gut ge­wählt, und der Absicht angemessen, wird es nicht schwer seyn, das Geschütz so zu verthei­len , dafs die vorliegende Gegend auf das nach­drücklichste bestrichen, und dadurch die Posi­tion gesichert werde. Ist hingegen die Ver­schanzung fehlerhaft, wird die Placirung des Geschützes um so schwerer, weil man alsdann ausserhalb derselben, und ohne dem Feuer der Verschanzung selbst zu sehaden, diejenigen Punkte suchen mufs, in welchen man im Stand ist, mit einigen leichten Batterien, ihre Fehler zu verbessern.

Die Grundsätze, nach welchen eine Ver­schanzung, in Absicht der Bestreichung des Terrains erbauet, und beurtheilt werden mufs, sind folgende :

i) Die proportionirte GrÖfse, in Absicht ihrer

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