bei dem Reinigen der Zimmer weggeſchafft und durch friſchen erſetzt werden muß.
§. 48.
Am Tage dürfen ſich nur ſolche Leute auf die Betten legen, welche unpäßlich oder aus einem anſtrengenden Dienſt, oder von einem Marſche gekommen find, dabei müſſen fie vorher die Schuhe oder Stiefel ausziehen, auch nach dem Aufſtehen die Betten wieder in Ordnung bringen. Tabakrauchen in und auf den Betten
iſt ſtrengſtens verboten.
S. 49.
Wenn Leute auf den Abtritt zu gehen haben, ſo darf dieſes nicht in bloßen Füßen, und Winterszeit nicht ohne Mäntel geſchehen. Urintöpfe dürfen in den Zimmern nicht geduldet werden. Gr.
§. 50.
Wenn ein Offizier in ein Zimmer tritt, ſo müſſen die anweſenden Leute ihre Mützen ab— nehmen, aufſtehen und ſich an ihre Betten ſtellen. Leute, welche im Eſſen begriffen ſind, oder arbeiten, bleiben ungeſtört ſitzen.
S. 51.
Der Zimmercommandant muß ſeinem Unteroffiziers der Woche von der Anweſenheit eines

