bei dem Reinigen der Zimmer weggeſchafft und durch friſchen erſetzt werden muß.

§. 48.

Am Tage dürfen ſich nur ſolche Leute auf die Betten legen, welche unpäßlich oder aus einem anſtrengenden Dienſt, oder von einem Marſche gekommen find, dabei müſſen fie vorher die Schuhe oder Stiefel ausziehen, auch nach dem Aufſtehen die Betten wieder in Ordnung bringen. Tabakrauchen in und auf den Betten

iſt ſtrengſtens verboten.

S. 49.

Wenn Leute auf den Abtritt zu gehen ha­ben, ſo darf dieſes nicht in bloßen Füßen, und Winterszeit nicht ohne Mäntel geſchehen. Urin­töpfe dürfen in den Zimmern nicht geduldet werden. Gr.

§. 50.

Wenn ein Offizier in ein Zimmer tritt, ſo müſſen die anweſenden Leute ihre Mützen ab nehmen, aufſtehen und ſich an ihre Betten ſtel­len. Leute, welche im Eſſen begriffen ſind, oder arbeiten, bleiben ungeſtört ſitzen.

S. 51.

Der Zimmercommandant muß ſeinem Unter­offiziers der Woche von der Anweſenheit eines