Klenage⸗ K

. 8. 139. ­Das geſammte cafernirte Militär bildet in der Regel nur eine Menage und kocht nach

einem gleichförmigen Küchenzettel, welchen der

Bataillons Befehlshaber, nach Anhörung der

Compagnie⸗Befehlshaber, von einer Löhnungs­

Periode zur andern zu machen, das iſt, zu be­ſtimmen hat, was an ö. Tag gekocht wer­den ſoll.

Es bleibt hierbei der Mannſchaft unbenom men, ihre Wünſche im Dienſtwege vorzutragen, welche die Compagnie Befehlshaber dem Ba­taillons⸗ Befehlshaber anzugeben und dieſer in ſo fern zu berückſichtigen hat, als ſie von der Mehrzahl der Mannſchaft ausgehen und die vor geſchlagenen Speiſen dem Verhältniß der Geld einnahme, der Geſundheit und Nahrh aftigkeit, und der Möglichkeit der Zubereitung nicht ent:

gegen ſind.

S. 14090. Der Küchenzettel iſt in der Weiſe zu machen, daß wo möglich immer am Sonntag, Dienſtag, Donnerſtag und Samſtag Rindfleiſch, und nur an den übrigen Tagen nach der Jahrszeit, ab­wechſelnd Mehlſpeiſen oder anderes Fleiſch, je­doch nur höchſtens zweimal in der.