— Klenage⸗ K
. 8. 139. Das geſammte cafernirte Militär bildet in der Regel nur eine Menage und kocht nach
einem gleichförmigen Küchenzettel, welchen der
Bataillons Befehlshaber, nach Anhörung der
Compagnie⸗Befehlshaber, von einer Löhnungs
Periode zur andern zu machen, das iſt, zu beſtimmen hat, was an ö. Tag gekocht werden ſoll.
Es bleibt hierbei der Mannſchaft unbenom— men, ihre Wünſche im Dienſtwege vorzutragen, welche die Compagnie ⸗ Befehlshaber dem Bataillons⸗ Befehlshaber anzugeben und dieſer in ſo fern zu berückſichtigen hat, als ſie von der Mehrzahl der Mannſchaft ausgehen und die vor— geſchlagenen Speiſen dem Verhältniß der Geld einnahme, der Geſundheit und Nahrh aftigkeit, und der Möglichkeit der Zubereitung nicht ent:
gegen ſind.
S. 14090. Der Küchenzettel iſt in der Weiſe zu machen, daß wo möglich immer am Sonntag, Dienſtag, Donnerſtag und Samſtag Rindfleiſch, und nur an den übrigen Tagen nach der Jahrszeit, abwechſelnd Mehlſpeiſen oder anderes Fleiſch, jedoch nur höchſtens zweimal in der.

