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A) Kitchen Ordnung.
$. 118.
Der Küchendienſt nimmt feinen Anfang Nachmittags um ein Uhr und endiget ſich am folgen: den Tag um dieſelbe Stunde.
Zu demſelben gehören:
1) zur Küchenaufſicht und Leitung des Koch
geſchäfts: in der Regel ein Korporal, und 2) zum Kochen:-. ſo viel Soldaten als dazu nöthig ſind, in der Regel aber von jeder Compagnie zwei Mann.; K
Dieſer Unteroffizier ſo wie die Soldaten
ſind zu beſagten Dienſten täglich abwechſelnd
zuzuziehen, und muß von Letzteren, wenigſtens die Hälfte, aus gut unterrichteten Leuten beſtehen, welche den übrigen in der Feuerungsart und im Kochen noch Unerfahrnen, durch zu ertheilende Anweiſung an die Hand gehen müſſen, fo daß die Mannſchaft nie unrecht zubereitete noch verdorbene Speiſen erhalten könne. Ver
lohnung des Küchendienſtes der Soldaten iſt
daher auch nur an hierzu geeignete und beſonders im Kochen wohlerfahrne Leute geſtattet.

