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A) Kitchen Ordnung.

$. 118.

Der Küchendienſt nimmt feinen Anfang Nach­mittags um ein Uhr und endiget ſich am folgen: den Tag um dieſelbe Stunde.

Zu demſelben gehören:

1) zur Küchenaufſicht und Leitung des Koch­

geſchäfts: in der Regel ein Korporal, und 2) zum Kochen:-. ſo viel Soldaten als dazu nöthig ſind, in der Regel aber von jeder Compagnie zwei Mann.; K

Dieſer Unteroffizier ſo wie die Soldaten

ſind zu beſagten Dienſten täglich abwechſelnd

zuzuziehen, und muß von Letzteren, wenigſtens die Hälfte, aus gut unterrichteten Leuten be­ſtehen, welche den übrigen in der Feuerungsart und im Kochen noch Unerfahrnen, durch zu er­theilende Anweiſung an die Hand gehen müſſen, fo daß die Mannſchaft nie unrecht zubereitete noch verdorbene Speiſen erhalten könne. Ver­

lohnung des Küchendienſtes der Soldaten iſt

daher auch nur an hierzu geeignete und beſon­ders im Kochen wohlerfahrne Leute geſtattet.