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Nur wenn alle zum Abholen der Keſſel be ſtimmten Leute einer Compagnie die Traghaken
in die Keſſelohren eingehängt haben, dürfen ſie
die Keſſel zugleich ausheben, müſſen jedoch zur Verhütung des Zuſammentreffens und Anſtoßens,
nach der Reihe und zwar die zunächſt an der
Thür befindlichen zuerſt abgehen.
Inzwiſchen haben die Zimmerwachen die Speiſebretter, Ausſchöpflöffel, große Meſſer 2c. in den Zimmern zur Hand zu bringen. Desgleichen hat der Zimmercommandant die erforderlichen Leute zur Vertheilung der Speiſen vortreten und dieſe Vertheilung ſogleich bei deren Erſcheinen vornehmen zu laſſen, auch hierbei genau Darauf zu ſehen, daß ſolche in gleich ſtarken Portionen Statt finde.
So wie ein Keſſel geleert iſt, muß er ſogleich in die Küche zurückgebracht und einem der Köche der Compagnie übergeben werden.
S. 161.
Das Fleiſch wird in möglichſt gleiche Theile zerſchnitten und verlooſt, und erſt dann, wenn
alles dieſes nach Vorſchrift geſchehen iſt, darf
ſich die Mannſchaft zum Eſſen niederſetzen; auch dürfen die Unteroffiziere hieran nicht gehindert werden.
Wer ſodann gegeſſen hat, muß ſein Speiſegeſchirr ſogleich an den zur Reinigung beſtimmten
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