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Nur wenn alle zum Abholen der Keſſel be ſtimmten Leute einer Compagnie die Traghaken

in die Keſſelohren eingehängt haben, dürfen ſie

die Keſſel zugleich ausheben, müſſen jedoch zur Verhütung des Zuſammentreffens und Anſtoßens,

nach der Reihe und zwar die zunächſt an der

Thür befindlichen zuerſt abgehen.

Inzwiſchen haben die Zimmerwachen die Speiſebretter, Ausſchöpflöffel, große Meſſer 2c. in den Zimmern zur Hand zu bringen. Desglei­chen hat der Zimmercommandant die erforder­lichen Leute zur Vertheilung der Speiſen vor­treten und dieſe Vertheilung ſogleich bei deren Erſcheinen vornehmen zu laſſen, auch hierbei genau Darauf zu ſehen, daß ſolche in gleich ſtar­ken Portionen Statt finde.

So wie ein Keſſel geleert iſt, muß er ſogleich in die Küche zurückgebracht und einem der Köche der Compagnie übergeben werden.

S. 161.

Das Fleiſch wird in möglichſt gleiche Theile zerſchnitten und verlooſt, und erſt dann, wenn

alles dieſes nach Vorſchrift geſchehen iſt, darf

ſich die Mannſchaft zum Eſſen niederſetzen; auch dürfen die Unteroffiziere hieran nicht gehindert werden.

Wer ſodann gegeſſen hat, muß ſein Speiſe­geſchirr ſogleich an den zur Reinigung beſtimmten

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